Steuerrückerstattung in Millionenhöhe für Deutsche, Österreicher und Schweizer mit Besitz in Spanien möglich - Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof
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Ausland einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als
Einheimische. Die Differenz beträgt je nach Region bis zu 34%. Die
Europäische Kommission hat am 7. März diesen Jahres wegen
diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften vor
dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen das spanische Königreich
eingereicht. Dort wird nun entschieden, ob die Unterscheidung gegen
EU-Recht verstößt. Wenn das Urteil gegen die spanischen
Steuervorschriften ausfällt, könnte das auch für Deutsche, Schweizer
und Österreicher, die zwischen 2008 und 2012 in Spanien Immobilien
oder sonstigen Besitz geerbt oder geschenkt bekommen haben,
umfangreiche Steuerrückerstattungen nach sich ziehen. Ein
Präzedenzfall, mit dessen Ausgang sich entscheiden wird, ob Spanien
die nachträgliche Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge an betroffene
Ausländer leisten muss, ist bereits bei Gericht anhängig.
Anträge auf Rückerstattung können schon vor Urteilsverkündung
eingereicht werden. Betroffene sollten wegen der Rücklaufzeit bereits
jetzt aktiv werden. Unter der Nummer 0049 89 5404 6780 werden
Betroffene kostenlos und unverbindlich beraten. Weitere Informationen
gibt es auch auf www.erbschaftssteuerrueckerstattung.de
Link zur Klage der Europäischen Kommission: http://ots.de/F72PE
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs eine Änderung der spanischen Gesetzgebung in dieser
Angelegenheit erzwingen wird. 2009 gab es bereits eine vergleichbare
Situation in Bezug auf unterschiedliche Sätze bei der
Wertzuwachssteuer (Rechtssache C-562/07). Damals wurde im Anschluss
an das Urteil Betroffenen auch nachträglich ein Recht auf verzinste
Rückerstattung der zu Unrecht abgeführten Beträge zugesprochen.
Die Inherit GmbH (www.inherit-gmbh.de) wurde im März 2012 in
München gegründet, um Personen aus dem deutschsprachigen Raum, die
in Spanien Besitz geerbt oder per Schenkung erhalten haben, dabei zu
unterstützen, zu hoch angesetzte Erbschafts- bzw.
Schenkungssteuersätze zurückzufordern.
Pressekontakt:
Inherit GmbH
Arno Jochmann
Dessauerstr. 9, 80992 München
Tel.: +49 89 5404678-0
arno.jochmann@inherit-gmbh.de
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Datum: 14.06.2012 - 11:08 Uhr
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