Krings: Bundestag beschließt "Warnschussarrest"
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das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen
Handlungsmöglichkeiten beschlossen. In Zukunft wird es den
Jugendgerichten unter anderem möglich sein, einen sogenannten
Warnschussarrest zu verhängen. Dazu erklärt der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter
Krings:
"Mit dem Warnschussarrest geben wir den Jugendgerichten ein
weiteres Instrument an die Hand, um auf junge Straftäter einzuwirken
und schließen eine Lücke im Jugendstrafrecht. Statt mit folgenloser
Empörung über brutale Übergriffe Jugendlicher reagieren wir mit
klaren Maßnahmen und passen das Instrumentarium des Jugendstrafrechts
den neuen Herausforderungen an. Die christlich-liberale Koalition
beschreitet mit diesen Sanktionsmöglichkeiten neue Wege im Kampf
gegen die Jugendkriminalität. Wir machen deutlich, dass wir uns mit
dem nach wie vor hohen Stand von Gewalttaten Jugendlicher nicht
abfinden.
Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik des
Bundesinnenministeriums bestätigt die Notwendigkeit neuer Maßnahmen.
Zwar sinkt die Zahl gewalttätiger Jugendlicher seit einigen Jahren,
zwischen 1993 und 2008 hatte sie sich aber verdoppelt. Damit bewegt
sich die Jugendkriminalität absolut betrachtet noch immer auf einem
hohen Niveau. Jeden Monat werden etwa 2700 Menschen Opfer
jugendlicher Gewaltkriminalität."
Hintergrund:
Zukünftig kann der Jugendrichter neben einer zur Bewährung
ausgesetzten Jugendstrafe einen bis zu vierwöchigen Arrest anordnen,
um eine klare Grenze zu setzen. Junge Straftäter bekommen so einen
Vorgeschmack darauf, was sie im Gefängnis erwartet, wenn sie ihre
kriminelle Karriere fortsetzen.
Im Arrest eröffnet sich die Möglichkeit, erzieherisch auf sie
einzuwirken. Auch kann die Trennung von der Umgebung, die den
Jugendlichen negativ beeinflusst, heilsam sein.
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Datum: 14.06.2012 - 16:47 Uhr
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