Stillende Mütter bekommen keine höheren Hartz IV-Sätze.
ID: 662104
Wir sind gegen Diskriminierung(firmenpresse) - Jena, 19. Juni 2012. "Nur" weil eine Hartz IV-Empfängerin ihren Säugling stillt, hat sie noch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, entschied das Sozialgericht Wiesbaden. Während der Schwangerschaft, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), gibt es jedoch einen höheren Hartz IV-Satz.
Ende Mai 2012 entschied das Sozialgericht (SG) Wiesbaden (Az. S 16 AS581/11 und Az. S 16 AS 581/11), dass stillende Hartz IV-Empfängerinnen keinen Anspruch auf höhere Hartz IV-Sätze haben. Geklagt hatten zwei Frauen, die einen - in der Stillzeit - erhöhten Kalorienbedarf und die damit verbundenen Zusatzkosten geltend machen wollten. In der Stillzeit, so die Klägerinnen, benötigten sie in den ersten Monaten nach der Geburt zwischen 500 und 600 Kalorien mehr als sonst. Einen Mehrbedarf sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) II aber nur während der Schwangerschaft vor. Dieser werde wegen höherer Kosten, z. B. für Ernährung und Wäsche, gewährt. Dieser Mehrbedarf sei jedoch nicht auf stillende Mütter zu übertragen.
Stillen ist keine Krankheit
Das SG Wiesbaden sah keine gesetzliche Grundlage und argumentierte gegen die Klagen der beiden Mütter wie folgt: Zum einen unterscheide sich der individuelle Kalorienbedarf je nach körperlicher Anstrengung, Gewicht, Größe und Geschlecht erheblich. Stillen sei auch keine Krankheit, die eine kostenaufwändigere Ernährung notwendig mache. Ein besonderer Bedarf könne auch deshalb nicht berücksichtigt werden, da die durch das Stillen verursachten Kosten durch die Einsparungen bei der Kindesernährung gedeckt werden könnten. Der Regelbedarf sei als Pauschale ausgestaltet, die über die in § 21 SGB II genannten Fälle hinaus keine Besonderheiten berücksichtige. Doch gerade Absatz 5 des § 21 SGB II besagt, dass ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt wird, wenn Leistungsberechtigte aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen. Der Geschäftsführer des DSD, Uwe G. C. Hoffmann: "Kann ein Arzt einer stillenden Leistungsberechtigte die medizinische Notwendigkeit einer kostenaufwändigeren Ernährung attestieren, dann könnte ich mir vorstellen, dass vom Jobcenter ein Mehrbedarf anerkannt werden muss."
Mehr Informationen gibt es unter www.gegendiskriminierung.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
gegendiskriminierung
diskriminierung
schutzverband-gegen-diskriminierung
hartz-iv
stillen
mutter
schwangerschaft
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
asll4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)all4press.de
0361 55 06 710
http://www.all4press.de
Datum: 19.06.2012 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 662104
Anzahl Zeichen: 2312
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe G. C. Hoffmann
Stadt:
Jena
Telefon: 03641 87611 59
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 356 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stillende Mütter bekommen keine höheren Hartz IV-Sätze."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Jena, 10. September 2012. Wenn die Krankenkasse einer schwangeren Frau die Kostenübernahme für eine kontinuierliche Glukosemessung (CMG) verweigert, hilft der Gang zum Sozialgericht (SG), berichtet der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Immer mehr Gerichte verpflichten die
Bertelsmann-Studie belegt: Leiharbeiter werden diskriminiert ...
Jena, 18. Juli 2012. Die Bertelmann Stiftung hat Ende März eine Studie veröffentlicht, die belegt, dass Leiharbeiter diskriminiert werden. Die "entliehenen Beschäftigten" verdienen manchmal gerade die Hälfte der Stammbelegschaft, weiß auch der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminier
Rechtsanwalt will beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen:"Stoppt die Hundesteuer." ...
Jena, 2. Juli 2012. Im Jahr 2010 kassierte der deutsche Staat knapp 260 Millionen Euro Hundesteuer. Dass Hunde in Deutschland besteuert werden, ärgert Frauchen und Herrchen schon lange. Ein Rechtsanwalt, der die Hundesteuer für diskriminierend hält, will nun beim Europäischen Gerichtshof für Me
Weitere Mitteilungen von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)
Urteil: Schadenersatz für Immobilienfondsanleger ...
Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-12 O 81/11) und das Landgericht Berlin (Az. 27 O 627/11) haben am 10.05.2012 entschieden, dass Bankberater ihren Kunden ohne entsprechende Risikoaufklärung keinen offenen Immobilienfonds verkaufen dürfen. Dies gelte dann, wenn der Anleger im BeratungsgesprÃ
Die Region Houston erkundet bilaterale Partnerschaften mit Deutschland ...
Die Region Houston in Texas bleibt eine der weltweit am besten positionierten Wirtschaftsregionen für internationale Geschäftschancen. Die Chancen sind besonders gut für eine Steigerung des Handels zwischen Deutschland und Houston, die bereits wichtige Handelspartner sind. Die Greater Houston Pa
Mitteldeutsche Zeitung: Linkspartei Parteivize Wagenknecht fordert Konsequenzen für Deutschland aus linkem Wahlerfolg in Frankreich ...
Die stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Sahra Wagenknecht, fordert angesichts des Wahlerfolgs der Linken in Frankreich Konsequenzen für Deutschland. "Die Frankreichwahl wird nicht ohne Folgen für Deutschland bleiben", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutsc
Mitteldeutsche Zeitung: Ostbeauftragter Linksfraktionsvize Bartsch hält Kritik an Christoph Bergner für berechtigt ...
Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Bergner (CDU), sieht sich wachsender Kritik ausgesetzt. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). Anlass ist die Forderung von zwei Landtagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt, ihn bei der Bundestag




