Papierpreiskartell: Wer den Schaden hat... kann den Ersatz nun einklagen!

Papierpreiskartell: Wer den Schaden hat... kann den Ersatz nun einklagen!

ID: 66301

Der Verband Druck + Medien NRW e.V. (VDM NRW) hat am 25. und 26. November gemeinsam mit der talionis GmbH zwei Informationsveranstaltungen zum so genannten „Papierpreiskartell“ veranstaltet. Im Fokus der Veranstaltung: Wie können die Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen? Mit dem diesjährigen Ende des Prozesses können jetzt endlich geschädigte Druckereien Schadenersatzklage erheben. Dabei drängt die Zeit: Noch bis Ende des Jahres sollten sich die betroffenen Betriebe in NRW beim Verband oder der talionis GmbH melden.



(firmenpresse) - Auf Einladung des Verbandes Druck + Medien NRW kamen viele interessierte Teilnehmer nach Düsseldorf und Lünen zu den Infoveranstaltungen zum Thema „Schadensersatzansprüche gegen Papierpreiskartelle“. Der Hintergrund: In diesem Jahr konnten die Gerichtsverhandlungen wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen mehrerer großer Papiergroßhändler abgeschlossen werden. Mit diesem rechtskräftigen Urteil können die geschädigten Unternehmen nun ihr individuelles Recht geltend machen und Schadenersatz verlangen. Es handelt sich um Preisabsprachen im Lagergeschäft mit Bilderdruckpapieren, Offset¬papieren und Selbstdurchschreibepapieren zwischen Mai 1995 und April 2000 mit einem Gesamtumsatz¬volumen von etwa einer Milliarde Euro. Nur in Bayern und Baden Württemberg existierten keine lokalen Kartelle.

Verband informiert: Forderungen nun möglich
Zu diesem Zweck wurde auf der Informationsveranstaltung die Möglichkeit einer Sammelklage vorgestellt, welche die Einzelforderungen der Geschädigten bündelt. Auf welche Weise und zu welchen Bedingungen das geschehen kann, erklärten Christian Schulze und Martin Zimmermann von der talionis GmbH, einer Unternehmensberatung, die sich auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Kartellrechtsverletzungen spezialisiert hat: Die Druckereien treten ihre Forderungen gegenüber den Kartelltätern in einem ersten Schritt an talionis ab und stellen talionis die relevanten Rechnungen in Kopie oder als Originale zwecks Aufarbeitung zur Verfügung. Der Factoring-Spezialist prüft diese im Anschluss auf kartellrelevante Sachverhalte, ermittelt die Preisüberhöhung und berechnet so die geltend zu machende Schadenersatzforderung. An dieser Stelle kann der Geschädigte – sollte er es wünschen – noch von einer Klage absehen. Tut er dies nicht, bereitet talionis eine Klageschrift vor und führt die außergerichtlichen Vergleichsgespräche im Namen des Unternehmens. Bleiben diese erfolglos, leitet das Unternehmen ein Klageverfahren ein. Im Erfolgsfall werden dem Druckereibetrieb von talionis 60 Prozent der erzielten Summe ausgezahlt, von den übrigen 40 Prozent werden alle laufenden Kosten für Gericht, Anwalt, Verfahren, Gutachter und eine Erfolgsprovision für talionis bestritten. „Das Prozessrisiko bleibt so vollständig bei talionis“, erläutert Erich Heimann, Rechtsexperte beim VDM NRW.



Kosten nur bei Erfolg der Klage
Der Verband engagiert sich ebenfalls für die geschädigten Betriebe und motiviert sie, sich in den Forderungspool von talionis aufnehmen zu lassen. „Hier muss niemand seine Zahlen offen legen“, so Heimann, „die Aufnahme in den Pool bleibt streng anonym.“ Der Verband sieht seine Aufgabe in der Information seiner Mitglieder, um als Interessenvertreter den Betrieben zu ihrem Recht zu verhelfen und den Wettbewerb schädigende Kartelle zu bekämpfen. Zwischen talionis und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) wurde außerdem bereits ein Muster¬vertrag für die Geltendmachung gebündelter Schadensersatzforderungen abgestimmt. Zusätzlich stehen die juristischen Berater des VDM NRW bei Fragen zum Procedere zur Verfügung. Heimann: „Natürlich bleibt es den Unternehmern weiterhin vorbehalten, ihre Ansprüche auch selbst oder mit einem anderen Anbieter durchzusetzen. Bei einem Umsatzvolumen von 10 Millionen Euro jährlich in einer Druckerei und einem Materialanteil von 10 Prozent bei den betroffenen Papiersorten, könnten rechnerisch auf fünf Jahre schon einmal Bemessungsgrundlagen von fünf Millionen Euro zu Stande kommen. Auf Basis einer solchen Grundlage könnte sich bei entsprechendem Nachweis eine durchaus respektable Schadenssumme in fünf- oder sechsstelligem Bereich ergeben“, so Heimann weiter. Betriebe, die in den talionis-Forderungspool aufgenommen werden möchten, müssen sich dort jedoch spätestens bis zum 31.12.2008 melden.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mit rund 700 Mitgliedsbetrieben ist der Verband Druck + Medien Nordrhein-Westfalen e.V. (VDM NRW) einer der drei größten Unternehmensverbände der Druck- und Medienindustrie in Deutschland. Beheimatet in Düsseldorf und Lünen bei Dortmund nimmt der VDM NRW für seine Mitglieder an den Tarifverhandlungen teil, weist Fachwissen zur technischen, betriebswirtschaftlichen, ökologischen und effizienten Führung von Druckereien und Medienbetrieben nach und sorgt für die Interessenvertretung der Mitglieder bei Politik, Gewerkschaft und Gesellschaft. Mitglieder erhalten zudem Zugriff auf aktive Beratung und Unterstützung vor Ort sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm in zwei modernen Bildungseinrichtungen.



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Ansprechpartner beim VDM NRW e.V.:

Oliver Curdt
Geschäftsführer VDM NRW
Tel: 02306-20262-15
Fax: 02306-20262-99
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Datum: 01.12.2008 - 13:00 Uhr
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Freigabedatum: 01.12.2008
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