Thomas Middelhoff legt Berufung im Arcandor-Prozess ein
ID: 664294
Arcandor-Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch
eingelegt. Das Urteil war am 25.04.2012 verkündet und am 06.06.2012
zugestellt worden.
Die Berufung war unumgänglich, obwohl das Essener Landgericht nur
im Falle des Verkaufs des Wiesbadener Karstadt-Hauses eine
"schuldhafte Pflichtverletzung" von Middelhoff und drei weiteren
Ex-Vorständen erkannt hatte.
Das Urteil wird nach Auffassung von Thomas Middelhoff und seinem
Prozessbevollmächtigten Winfried Holtermüller schon deshalb keinen
Bestand haben, weil es auf unzutreffenden Tatsachen beruht. Das
Landgericht habe übersehen, dass die verfahrensgegenständlichen
Mietverschaffungsverträge eine salvatorische Klausel enthielten. Dass
diese also auch im Falle der fehlenden Mitbeurkundung von
Nebenabreden formwirksam abgeschlossen waren. Bindend ausverhandelte
und vereinbarte Nebenabreden - die nicht mit beurkundet worden wären
- hat es nicht zudem gar nicht gegeben.
Folglich konnte der Arcandor-Vorstand die abgeschlossenen
Mietverträge keineswegs als "nachteilhaft" einstufen. Der
Arcandor-Vorstand war der Einschätzung der Konzernrechtsabteilung und
des Abschlußprüfers gefolgt, dass die betreffenden Verträge wirksam
und bindend seien. Es gab folglich keinerlei Anhaltspunkte für den
damaligen Arcandor-Vorstand um Thomas Middelhoff, dass die rechtliche
Verbindlichkeit des vom Landgericht Essen allein beanstandeten
Mietvertrags für das Wiesbadener Warenhaus noch in irgendeiner Form
hätte hinterfragt oder verhindert werden können. Abgesehen davon
hätten die wirtschaftlichen Nachteile einer Loslösung von diesem
Vertrag die Vorteile bei weitem überstiegen, so dass es jedenfalls am
Eintritt eines Schadens fehlt.
Thomas Middelhoff kann deshalb dem weiteren Fortgang des
Verfahrens gelassen entgegensehen.
Bei Rückfragen:
Winfried Holtermüller
Königstr. 84
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-2079-254
E-Mail: holtermueller@schelling.de
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Datum: 21.06.2012 - 11:53 Uhr
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