Auch mit verschärftem Datenschutzgesetz: Wirksamer Schutz von Adressbeständen nur mit professionellen Kontrolladressen!
ID: 66616
Bühne in Berlin wird zurzeit die Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) diskutiert. Viele sehen in der Novelle ein wirkungsvolles Instrument gegen Missbrauch und die illegale Weitergabe von Adressdaten. „Das ist ein Trugschluss, eher wird die Tendenz zu vermehrtem Datendiebstahl gehen“, ist sich Dieter Süppmayer, Geschäftsführer der Saarbrücker Adress-Control GmbH, sicher.
„Durch die geplante ‚Opt-In’-Lösung für Werbebriefe wird die Zahl verfügbarer Verbraucherdaten drastisch eingeschränkt“, blickt Süppmayer voraus und ergänzt: „Durch den gleichzeitigen Wegfall des Listenprivilegs wird es wesentlich erschwert, Adressen an andere Unternehmen weiterzugeben.“ In dieser Situation würden verfügbare Adressdaten erheblich teurer als heute. Bedenke man, wie einfach beispielsweise eine Daten-CD kopiert werden könne und welche Profite sie in Zukunft verspreche, werde klar, dass dies verstärkt Begehrlichkeiten wecken werde.
Den einzig wirkungsvollen Schutz sieht Süppmayer im Einsatz eines professionellen Systems von Kontrolladressen: „Nur mit ihnen wird man überhaupt feststellen können, dass der Datenbestand das eigene Haus auf illegalem Wege verlassen hat“. Da das Unternehmen nach dem BDSG immer verantwortlich gemacht werden könne – auch für Taten einzelner Mitarbeiter – ließen sich so unberechtigte Weitergaben verhindern und Schaden vom Unternehmen abwenden.
Schutzmechanismen sind aber nicht nur in der eigenen
Firma vonnöten. Zum Einsatz bei Mailingaktionen werden
die Kunden- und Interessentenadressen ja auch an
Dienstleister wie Lettershops oder Druckereien weitergegeben. Welcher Unternehmer könne schon für jeden einzelnen Mitarbeiter auch in diesen beauftragten Firmen seine Hand ins Feuer legen, fragt sich Dieter Süppmayer. Sein Fazit: „Wer auf Nummer sicher gehen will, muss seine Adressbestände ausreichend schützen – mit der Novelle des BDSG gilt dies erst recht!“
2.065 Zeichen
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ADRESS-CONTROL GmbH wurde 1995 von Dieter Süppmayer gegründet, der auf eine rund 20-jährige Erfahrung im Direktmarketing zurückblicken kann. Schwerpunkte des Leistungsspektrums sind Kontrollsysteme für Adressen, CRM und Call-Center sowie Beratungsleistungen zur Prozessoptimierung. Das Unternehmen beschäftigt dazu Mitarbeiter aus mehreren Ländern. Kunden sind unter anderem Weltbild, Land´s End und Bon Prix.
Kontakt:
ADRESS-CONTROL GmbH, Dieter Süppmayer
Tel: +49 – (0)6805 – 9285 – 41
Fax: +49 – (0)6805 – 9285 – 32
E-Mail: dsueppmayer(at)adresscontrol.de
www.adresscontrol.de
Datum: 03.12.2008 - 14:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 66616
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Holger Albers
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.12.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 791 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch mit verschärftem Datenschutzgesetz: Wirksamer Schutz von Adressbeständen nur mit professionellen Kontrolladressen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ACC - Albers Communication Consulting (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).