Pflegereform führt zu 'Stoppuhrpflege' in der Häuslichkeit / bpa: Die geplante Einführu

Pflegereform führt zu 'Stoppuhrpflege' in der Häuslichkeit / bpa: Die geplante Einführung von Zeit- und Pauschalvergütungen führt in der häuslichen Pflege zu Kostensteigerungen und 'Stoppuhrpflege'

ID: 667474
(ots) - Seit Monaten warnt der bpa (Bundesverband privater
Anbieter sozialer Anbieter e. V.) vor den Konsequenzen durch das
Pflege-NeuausrichtungsGesetz in der häuslichen Pflege. Jetzt
befürchten auch die ersten Bundesländer steigende Sozialhilfeausgaben
und zusätzliche Bürokratie. Das PNG will Flexibilisierung der
Leistungen erreichen und beabsichtigt zwei nebeneinander bestehende
Leistungs- und Preissysteme einzuführen - die Zeit- oder
Leistungskomplexvergütung.

Für den Pflegebedürftigen wird das System undurchsichtiger. Ca. 1
Million Pflegeverträge in Deutschland müssen geändert sowie alle
Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen für die ca. 12.000
Pflegedienste neu verhandelt werden. Für die Umstellung allein
entstünden laut Gesetzentwurf Bürokratiekosten von 3,6 Millionen
Euro, die in keinem Verhältnis zu den gewünschten Effekten stehen.
Darüber hinnaus werden die Kosten für die einzelnen Pflegebedürftigen
steigen.

Im Rahmen der bisherigen Pauschalvergütung konnten die
Pflegedienste die überwiegende Anzahl der Hilfebedürftigen
gleichförmig, trotz Teilkaskoleistungen der Pflegeversicherung,
versorgen. Die Leistungen waren für alle Pflegebedürftigen,
unabhängig von deren Schweregrad und Versorgungsumfang, gleich.
Zukünftig soll es eine minutengenaue Zeiterfassung geben. Damit
werden die Leistungen durch die wegfallende Mischkalkulation für den
Einzelnen, insbesondere für die umfänglich pflegebedürftigen
Menschen, teurer. Es wird eine sozial unausgewogene
Vergütungsregelung erzwungen, ohne dass die Pflegedienste dieses
wollten.

"Die vorgesehene Gesetzesänderung zur Leistungsbemessung von
Pflegediensten führt zwangsläufig zu deutlichen Preissteigerungen,
die die Politik in Kauf nimmt", warnt Bernd Tews, Geschäftsführer des
bpa und fährt fort: "Gleichzeitig bleibt völlig offen, wie


Qualitätsanforderungen und Personalplanung berücksichtigt werden
sollen. Zudem sind es wieder die Pflegedienste die den
Pflegebedürftigen eine verwirrende und ungewollte Regelung des
Gesetzgebers erklären müssen. Am Ende müssen dann diese Regelungen
mit den Kostenträgern verhandelt und leistungsgerechte Vergütung
vereinbart werden. Hier ist der Streit vorprogrammiert."
Grundsätzlich wäre eine Flexibilisierung, die den Pflegebedürftigen
Vorteile bringt und den Pflegedienst entlastet, zu begrüßen.



Pressekontakt:
Tews, Geschäftsführer des bpa; Tel.: 030 - 30 87 88 60

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Datum: 26.06.2012 - 14:07 Uhr
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