Transparency kritisiert Untätigkeit Deutschlands zur Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe d

Transparency kritisiert Untätigkeit Deutschlands zur Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates (GRECO)

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Transparency kritisiert Untätigkeit Deutschlands zur Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates (GRECO)



(pressrelations) -
Innenausschuss berät heute erstmals über GRECO-Umsetzungsbericht

Berlin, 27.06.2012 ? Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert Bundesregierung und Bundestag auf, endlich die Empfehlungen der "Staatengruppe des Europarates" (GRECO) umzusetzen. In dem am 02. April 2012 vorgelegten GRECO-Umsetzungsbericht wurde festgestellt, dass eine Reihe von Empfehlungen nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Bereiche Verschärfung des Strafrechts und Parteienfinanzierung.

Aufgrund der unzureichenden Umsetzung wurde Deutschland im Rahmen eines GRECO-Sonderverfahrens aufgefordert, bis zum 30. Juni 2012 einen Fortschrittsbericht vorzulegen. Bisher sind jedoch weder politischer Wille noch Initiativen zur Umsetzung der Empfehlungen erkennbar. So scheint auch der Innenausschuss keine Dringlichkeit für die Beratung des GRECO-Umsetzungsberichts gesehen zu haben. Am heutigen Mittwoch berät der Innenausschuss erstmals über den GRECO-Umsetzungsbericht - drei Tage vor Ablauf der Frist für den Fortschrittsbericht.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Es passt nicht zusammen, wenn Griechenland sich auf deutschen Druck hin reformieren und Misswirtschaft abstellen soll, während Deutschland die Antikorruptionsvorgaben des Europarates missachtet."

Neben der Forderung nach Verschärfung der Abgeordnetenbestechung mahnt der Europarat vor allem mehr Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung an. Zum Beispiel ist die Grenze von 50.000 Euro für die direkte Veröffentlichung von Parteispenden abzusenken und anonyme Spenden sind gänzlich zu verbieten. Des Weiteren sind Bedingungen zu definieren, unter denen Parteiensponsoring erlaubt ist.

"Viele Politiker nehmen neuerdings gerne das Wort Transparenz in den Mund. Sie weigern sich aber, die Veröffentlichungspflichten für Parteispenden auf das Parteisponsoring anzuwenden", so Edda Müller.



Beispiele für vorbildlichere Regelungen der Parteienfinanzierung finden sich im europäischen Ausland. Spätestens 15 Tage nach Eingang einer Parteispende ist zum Beispiel in Lettland die Stelle für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zu informieren. In einer online-Datenbank werden dann Empfänger, Herkunft, Höhe und Datum der Spende bekannt gegeben.

Der Umsetzungsbericht geht auf die Prüfung Deutschlands durch die "Staatengruppe gegen Korruption" (GRECO) des Europarates im Juni 2009 zurück. In dem am 02. April 2012 veröffentlichen Bericht wurde beurteilt, wie Deutschland die Empfehlungen des Europarates umgesetzt hat.

Die deutsche Fassung des Umsetzungsberichtes ist hier zu finden.


Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
030/54 98 98 0Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 27.06.2012 - 11:00 Uhr
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