Sämtliche Programme von ARD und ZDF werden ohne wenn und aber bei den freien Kabelnetzbetreibern eingespeist
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Im Zweifel Vermieter fragen / Vertrauen in Kartellamtsentscheidung

(PresseBox) - FRK betont: Sämtliche Programme von ARD und ZDF werden ohne wenn und aber bei den freien Kabelnetzbetreibern eingespeist
- Im Zweifel Vermieter fragen
- Vertrauen in Kartellamtsentscheidung
"Bei den mittelständischen unabhängigen Kabelnetzbetreibern gibt es keinerlei Probleme bei der Einspeisung oder Drohungen zur Abschaltung von derzeit empfangbaren öffentlich-rechtlichen Programmen", betonte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation - FRK, Heinz-Peter Labonte, heute anlässlich der Diskussionen um die Kündigung der Einspeiseverträge von ARD und ZDF mit den großen regionalen Kabelnetzbetreibern.
Hier handele es sich lediglich um ein Problem, das aus der Historie begründet nun zur Verunsicherung der Marktteilnehmer führe. Gleichzeitig vertraue der FRK auf das Kartellamt, bei dem der Kabelverband eine Beschwerde eingebracht habe, um die Benachteiligung der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) zu beseitigen.
Im Übrigen sei festzuhalten, dass mindestens 40 Prozent der Kabelfernsehhaushalte von diesen uKNB, der Wohnungswirtschaft oder sonstigen Kabelnetzbetreibern versorgt würden. Aber im Gegensatz zu den großen Regionalgesellschaften, die im letzten Jahrzehnt die ehemaligen Netze der Telekom gekauft hätten, sei den unabhängigen Kabelnetzbetreibern niemals ein Transportentgelt von den öffentlich-rechtlichen Sendern gezahlt worden. Deshalb würden bei diesen uKNB auch in Zukunft unverändert alle bisher eingespeisten Programme der öffentlich-rechtlichen Sender übertragen.
Labonte abschließend: "Die aktuelle Diskussion verunsichert unsere Kunden und den Kabelmarkt erheblich. Doch es kann nicht angehen, dass die unabhängigen Kabelnetzbetreiber nach dem langjährigen Wettbewerbsnachteil, keine Transportentgelte der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten zu haben, nunmehr auch eine Verunsicherung ihrer von dem Streit über die Fortsetzung dieser wettbewerbsverzerrenden Transportentgelte überhaupt nicht betroffenen eigenen Kundschaft erleiden müssen." Deshalb empfehle er jedem Kunden, im Zweifel immer den örtlichen Kabelnetzbetreiber bzw. Vermieter anzurufen, um zu erfragen, ob er persönlich betroffen sei oder nicht.
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Datum: 27.06.2012 - 14:07 Uhr
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