Koalition stärkt Verbraucherschutz im Finanzsektor
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Koalition stärkt Verbraucherschutz im Finanzsektor
Wahrung der kollektiven Verbraucherinteressen durch die BaFin
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beraten. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
"Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf unternimmt die Koalition einen weiteren konsequenten Schritt in ihrem Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzsektor. Sie stellt klar, dass die BaFin neben der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben der Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte und der Überwachung der Finanzinstitute zukünftig einen Schwerpunkt auf die Wahrung der kollektiven Verbraucherinteressen legen wird.
Verbraucher und Verbraucherverbände können erstmals ein gesetzliches Beschwerdeverfahren bei der BaFin anstrengen. Damit werden Verbraucherfragen, die über den Einzelfall hinausgehen und damit einer generellen Klärung bedürfen, wesentlich stärker in die Aufsichtstätigkeit der Behörde einbezogen.
Des Weiteren erhalten die Verbraucher mit dem Verbraucherbeirat bei der BaFin ein eigenes Gremium. Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen sowie das Bundesverbraucherministerium erhalten hierin Sitz und Stimme. Das Ministerium wird darüber hinaus in Zukunft im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Niemals zuvor hatten die Verbraucher eine stärkere Stellung in der wichtigsten deutschen Finanzaufsichtsbehörde."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 29.06.2012 - 16:15 Uhr
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