PIRATEN gegen Unterzeichnung des umstrittenen ESM-Vertrags

PIRATEN gegen Unterzeichnung des umstrittenen ESM-Vertrags

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PIRATEN gegen Unterzeichnung des umstrittenen ESM-Vertrags



(pressrelations) -
Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Unterzeichnung des Vertrags zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) derzeit ab. Ferner kritisieren die PIRATEN die demokratischen Defizite bei der Entstehung des ESM-Vertrags.

Ausschlaggebend ist für die PIRATEN die Bitte des Bundesverfassungsgerichts an Bundespräsident Gauck, den Vertrag nicht zu unterzeichnen, bevor dieser umfassend auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft wurde [1]. Dass die Bundesregierung trotzdem auf eine schnelle Unterschrift drängt, kommt nach Ansicht der PIRATEN einem Affront gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gleich. Bereits im November 2011 urteilte das höchste deutsche Gericht zum EFSF-Vertrag, dass bei haushaltspolitischen Entscheidungen der Bundestag zu konsultieren ist und nicht umgangen werden darf [2].

Dazu Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Eine Krise auf europäischer Ebene darf nicht dazu führen, die eigene Verfassung zu ignorieren. Wer es dennoch tut, gefährdet einen Grundpfeiler unserer Demokratie.« Ähnlich äußert sich auch der stellvertretende Bundesvorsitzende Sebastian Nerz: »Die PIRATEN sind pro-europäisch ausgerichtet. Das Umgehen demokratischer Strukturen, wie es beim ESM-Vertrag gerade versucht wird, lehnen wir jedoch ab.«

Die Piratenpartei Deutschland bekennt sich zu Europa und befürwortet deshalb eine zügige Lösung der europäischen Finanzkrise. Dabei sind jedoch demokratische Standards zu beachten. Die PIRATEN hoffen auf eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, damit die Regierung gezwungen ist, mit der gebotenen Sorgfalt die notwendigen Schritte erneut zu durchdenken und dem Bundestag einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Lösung vorzulegen.

Quellen:

[1] BVerfG zu ESM: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-042.html


[2] BVerfG zu EFSF: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-071.html


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Pflugstraße 9a
10115 Berlin
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Datum: 29.06.2012 - 16:48 Uhr
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