Mittelbayerische Zeitung: Mittel gegen zweite Plätze
ID: 672158
Einen richtigen Transferkracher hatte der FC Bayern ja angekündigt
- dass der hochkarätige Neuzugang aber der Sportchef Matthias Sammer
sein wird, ist eine wirklich gelungene Überraschung. Nach einer
langen Reihe von zu oft höchstens mittelprächtigen
Personalentscheidungen (vor allem beim ballbewegenden Personal)
könnte dem FC Bayern mit Sammer ein echter Volltreffer gelungen sein.
Als Spieler, als Trainer, als DFB-Sportdirektor - Matthias Sammer hat
bisher an allen Stationen ausgezeichnete Fähigkeiten, eine Strategie
, massiven Willen zum Erfolg und eine ausgeprägte Abneigung gegen
zweite Plätze bewiesen. All das kann der FC Bayern gerade jetzt
brauchen. Aber Vorsicht: Auch das Prinzip Sammer kann nur wirken,
wenn es besonders die Herren Hoeneß und Rummenigge auch wirken
lassen. Wenn der FC Bayern positive und dauerhafte Veränderung will -
Bedarf wäre vorhanden - muss diese Veränderung zunächst in den
Machtstrukturen wirken. Sonst kann aus dem Transferkracher Sammer
schnell eine Sprengbombe werden. Lässt man Sammer aber machen, findet
man gemeinsam auch noch einen Trainer der gleichen Güteklasse, dann
wird der FC Bayern seine gigantische Titelsammlung bald wieder
ausbauen können. Zweite Plätze kann schließlich niemand wirklich
leiden.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.07.2012 - 19:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 672158
Anzahl Zeichen: 1596
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Regensburg
Kategorie:
Sport
Diese Pressemitteilung wurde bisher 185 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mittelbayerische Zeitung: Mittel gegen zweite Plätze"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mittelbayerische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).