Abstimmung im EU-Parlament zur Tachographenpflicht: Licht und Schatten bestimmen die Entscheidung.
ID: 673376
- Ausweitung der Ausnahmeregelung auf 100 km, ohne
Gewichtsbeschränkung
- Baustellenverkehr und Straßenbau ohne Tachographenpflicht
- Aber: Tachographenpflicht schon ab 2,8 t
Das Europäische Parlament hat in seiner gestrigen Sitzung eine
neue EU-Verordnung zu den Kontrollgeräten im Straßenverkehr
beschlossen. Mit der Ausweitung des Ausnahmebereichs für die
Tachographenpflicht von derzeit 50 auf 100 km hat das EU-Parlament
eine langjährige Forderung des ZDB endlich umgesetzt. Da die
Ausnahmeregelung ohne jede Gewichtsbeschränkung gelten soll, werden
viele baugewerbliche Unternehmen, die schwere Fahrzeuge benötigen,
entlastet. Bisher hatte die Ausnahmeregelung nämlich nur für
Fahrzeuge bis 7,5 t gegolten. Darüber hinaus sind Fahrzeugen, die im
Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien
eingesetzt werden, von der Tachgraphenpflicht befreit. Gleiches gilt
für den gesamten Straßenbau, wie vom ZDB seit langem gefordert.
"Durch den Beschluss des Europäischen Parlaments werden viele
Unternehmen deutlich entlastet. Extrem belastende Bürokratie wird
endlich abgebaut!", zeigt sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe sehr zufrieden mit diesem
Teil der neuen Verordnung.
Gleichzeitig beklagte Pakleppa die völlig überraschende und
unerwartete Ausdehnung der Gewichtsbeschränkung von derzeit 3,5 t auf
Fahrzeuge ab 2,8 t, die bei Fahrten über einen Radius von 100 km
hinaus gilt. "Gerade für die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks
sind Fahrtätigkeiten von untergeordneter Bedeutung. Da die
Transporter und Nutzfahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen
Baustelle, Betrieb und Materiallager eingesetzt werden, nicht im
Fernverkehr mit hauptamtlichen Fahrern, ist der momentane Zeit- und
Kostenaufwand für den Tachographen in den baugewerblichen Unternehmen
völlig unverhältnismäßig. Die bestehende Regelung bedeutet für sie
einen enormen bürokratischen Aufwand, ohne die Verkehrssicherheit zu
verbessern." Schilderte Pakleppa die Situation.
Der ZDB wird sich nun dafür einsetzen, dass diese Verschärfung der
Tachographenpflicht wieder geändert wird, denn noch müssen sich die
Verkehrsminister der EU-Mitgliedsländer, die Kommission und das
Parlament auf eine gemeinsame Position einigen.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
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Datum: 04.07.2012 - 10:44 Uhr
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