Gegen Lohndumping in der Erwachsenenbildung
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Gegen Lohndumping in der Erwachsenenbildung
Kampf gegen unfaire und wettbewerbsverzerrende Entlohnung
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über einen tariflichen Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Auch für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung ist ein allgemeiner Mindestlohn auf tarifvertraglicher Basis jetzt in greifbare Nähe gerückt. Die Zustimmung zur betreffenden Verordnung ist ein weiteres wichtiges Zeichen im Kampf gegen unfaire und wettbewerbsverzerrende Entlohnung. Die Bundesregierung setzt damit ihren erfolgreichen Weg branchenbezogener Mindestlohnregelungen fort, die schon für Pflegekräfte, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Leiharbeit und acht weitere Branchen gelten.
Nach dem heute erfolgten Kabinettsbeschluss sollte das Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung zügig abgeschlossen werden können. In der Erwachsenenbildung Beschäftigte können dann einen Mindestlohn von 12,60 Euro (Tarifgebiet West einschließlich Berlin) bzw. 11,25 Euro (Tarifgebiet Ost) beanspruchen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 04.07.2012 - 14:15 Uhr
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