Energetische Gebäudesanierung sozial begleiten
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Energetische Gebäudesanierung sozial begleiten
"Das Tempo der energetischen Sanierungen muss verdoppelt werden, wenn der Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen soll. Die neue Energieeinsparverordnung muss deshalb ernstzunehmende und langfristige Sanierungsvorgaben für den Wohnungsbestand enthalten. Doch nicht in jedem Fall werden die Einsparungen bei den Heizkosten die Kosten der Sanierung auffangen. Hier muss die öffentliche Hand einspringen.
Das KfW-Gebäudesanierungsprogramm ist mit zu geringen Mitteln ausgestattet bzw. nicht attraktiv genug, um Sanierungen im großen Umfang sozial abfedern zu können. Es muss finanziell aufgestockt und über die existierenden Zinsverbilligungen hinaus um die Möglichkeit direkter Zuschüsse ergänzt werden. Auch steuerliche Anreize können sinnvoll sein. Jedoch sollten Haushaltsmittel nicht dazu verwendet werden, Sanierungskosten von der Bemessungsgrundlage der Steuerpflichtigen abzugsfähig zu machen, wie es die im Vermittlungsausschuss feststeckende Regelung vorsieht. Denn dieser Mechanismus bevorteilt aufgrund der Steuerprogression in erster Linie höhere Einkommen. Stattdessen sollten Hauseigentümer einen Teil der Kosten der energetischen Sanierung direkt von den zu zahlenden Steuern abziehen können.
In jedem Fall müssen die eingesetzten öffentliche Mittel auch bei den Mieterinnen und Mietern ankommen. Das Mietrecht und die Förderpraxis sollten deshalb so geändert werden, dass Warmmieten nicht infolge energetischer Sanierungen steigen können. Ansonsten wächst die Gefahr, vor der auch die Umweltverbände warnen, dass immer mehr Mieterinnen und Mieter den Anstieg der Energie- und insbesondere der Heizkosten nicht mehr bewältigen können."
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Datum: 09.07.2012 - 16:15 Uhr
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