BGH-Urteil: Unternehmenslenker müssen regelmäßig ihr mögliches Insolvenzrisiko überprüfen und je nach Situation qualifizierte Berater einbeziehen
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verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine
Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 -
II ZR 171/10) hin. "Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen
Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen
Insolvenzantrag stellen muss", so Professor Paul Groß, Vorsitzender
des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BGH
betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich
qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können
zum Beispiel auch Unternehmensberater sein. "Ganz wichtig ist, dass
der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen
Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf
die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt", so Groß.
Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht
ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe,
ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets
"die Umstände der Auftragserteilung" entscheidend, ob ein Berater
eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe.
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Klaus Reiners (Pressesprecher)
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Datum: 12.07.2012 - 10:26 Uhr
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