WAZ: Verdeckte Ermittlungen bei Kundenberatern in Banken - Bundesregierung prüft Gesetzesänderung

WAZ: Verdeckte Ermittlungen bei Kundenberatern in Banken - Bundesregierung prüft Gesetzesänderung für Einsatz von Testkunden

ID: 680329
(ots) - Getarnte Testkunden der staatlichen Finanzaufsicht
könnten bald Kundenberater von Banken in verdeckten Ermittlungen
kontrollieren: Die Bundesregierung prüft nach Informationen der
Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstagsausgabe) eine gesetzliche
Regelung für den Einsatz solcher Testkunden in Banken. Dazu soll eine
entsprechende Ermächtigung ins Wertpapierhandelsgesetz eingefügt
werden, nachdem ein früherer Anlauf an Datenschutzbedenken
gescheitert war. "Wir haben die Absicht, den Einsatz von Testkunden
zu ermöglichen", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
Allerdings werfe der Einsatz rechtliche Fragen vor allem im Hinblick
auf den Datenschutz und die Grundrechte der Bankberater auf, die in
der Regierung derzeit eingehend geprüft würden. Die Bundesregierung
hatte zuvor den Bundesrat in einem Schreiben über die laufende
Prüfung informiert: Die Länderkammer hatte im Juni den Einsatz
solcher Ermittler gefordert.

Das beteiligte Verbraucherschutzministerium erklärte: "Wir hoffen,
dass es gelingt, das Projekt so bald wie möglich zu starten." Diese
Art der Testkäufe durch die Finanzaufsicht "kann einen wichtigen
Beitrag zu einer besseren Anlageberatung leisten", sagte ein
Ministeriumssprecher.

Verbraucherschützer begrüßten das Vorhaben: Der geplante Einsatz
von Testkunden sei "ein sehr wichtiges Instrument", sagte der
Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes,
Frank-Christian Pauli. Nach den Plänen soll die Finanzaufsicht Bafin
eigene Beamte oder externe Auftragnehmer als getarnt agierende
Testkunden in Banken entsenden, um dort in Beratungsgesprächen die
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu prüfen - bei Verstößen drohen
hohe Geldstrafen. Die Bundesregierung hatte den Einsatz Ende 2010
schon einmal vorbereitet, allerdings hielt sie damals eine
Gesetzesänderung nicht für notwendig: Der


Bundesdatenschutzbeauftragte erhob aber Bedenken gegen Ermittlungen
ohne gesetzliche Grundlage, daraufhin wurden Vorbereitungen bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wieder gestoppt.



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Datum: 14.07.2012 - 05:00 Uhr
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