Koffer weg - Das MontrealerÜbereinkommen

Koffer weg - Das MontrealerÜbereinkommen

ID: 680770

ARAG Experten-InterviewDüsseldorf, 16.07.2012



(firmenpresse) - Hurra, endlich Ferien! Die Reisewelle rollt also und führt leider hier und da zum Reisechaos - besonders auch an den Flughäfen. Was zu Wartezeiten beim Einchecken und der Sicherheitskontrolle oft hinzu kommt: Verspätetes oder verschwundenes Gepäck! Dafür gibt es zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.


Herr Klingelhöfer, was ist das Montrealer Übereinkommen und was regelt es?

Tobias Klingelhöfer: Es heißt in der Amtssprache "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" und regelt unter anderem alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen.


Darf der Fluggast danach verlorenens Gepäck denn nun ersetzen also neu auf Kosten der Fluglinie kaufen? Und wo sind die Grenzen?

Tobias Klingelhöfer: Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier - bis das Gepäck wieder auftaucht - notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt.


Was passiert denn, wenn der Koffer verschwunden bleibt?

Tobias Klingelhöfer: Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft - allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Wollen die Reisende bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben - in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen.

Wie kann man sich denn vor Ärger mit der Fluggesellschaft oder am besten schon vor dem Verlust von Koffern schützen?



Tobias Klingelhöfer: In jedem Fall gilt, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals oder Diebstahl zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. Experten raten darum oft dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.


Schrecken abschließbare Koffer denn Langfinger ab?

Tobias Klingelhöfer: Die Schutzwirkung von abschließbarem Gepäck ist begrenzt. Koffer abzuschließen ist besonders bei Auslandsreisen wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da allerdings ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zur Gepäckprüfung.


Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Videodreh: Der Prince of Pompöös Harald Glööckler und Der Checker Wandern und Wohlfühlen: Regionale Wellness in Südtirols Süden
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.07.2012 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 680770
Anzahl Zeichen: 3293

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Freizeitindustrie


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 604 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Koffer weg - Das MontrealerÜbereinkommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z