Deutsche AIDS-Hilfe: HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!
ID: 680847
Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen der Betroffenen
möglich sein. So sieht es der Gesetzentwurf für ein geändertes
"Gesetz über die Sicherheit und Ordnung" vor, das am 13. Juli im
Landtag des Landes in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss
für Inneres überwiesen wurde.
Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf als
unverhältnismäßig ab. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand
der Deutschen AIDS-Hilfe:
"Ein solches Gesetz setzt Grundrechte außer Kraft. Es öffnet die
Tür für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang
mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Nicht ohne Grund dürfen in
Deutschland medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen
und in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung stattfinden.
Dieser Anspruch ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig
aufgeweicht werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie
den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum - und das muss auch so
bleiben!"
Ein HIV-Test gegen den Willen eines Menschen ist rechtlich
Körperverletzung, die Diagnose kann schwerwiegende psychische und
soziale Folgen haben.
Sachsen-Anhalt plant nun, Tests zu erlauben, wenn - so heißt es in
der Begründung des Gesetzentwurfes - Personen "einer besonderen
Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte
und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an
Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten
eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen (...)."
Besonders folgenschwer: Wenn die Polizei von "Gefahr im Verzug"
ausgeht, könnten die genannten Tests sogar ohne richterliche
Anordnung möglich sein.
Hintergrund ist die Möglichkeit der "Postexpositionsprophylaxe"
(PEP, "Nach-Risiko-Vorsorge"). Eine umgehende Behandlung mit
HIV-Medikamenten kann in den meisten Fällen die Übertragung des Virus
noch verhindern. Diese Behandlung ist aber auch ohne HIV-Test
möglich; nur in den seltensten Fällen ist nicht klar, ob eine
Infektion vorliegt oder wahrscheinlich ist. Zudem kann ein HIV-Test
in solchen Situationen auch keine sichere Information liefern, weil
er erst drei Monaten nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt,
ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.
DAH-Vorstand Carsten Schatz: "Geplant ist eine weitreichende
gesetzliche Veränderung aufgrund von seltenen Einzelfällen. Dieses
Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen
Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen
unverhältnismäßig."
Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich in dieser Frage den
Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten
Berufe als Gesprächspartner an. "Die Ängste von Menschen in
medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst",
sagt Carsten Schatz. "Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit
hilfreichen Informationen zu begegnen."
Weitere Informationen: www.aidshilfe.de
Pressekontakt:
Holger Wicht
Referent für Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Tel. 030 69 00 87 16
holger.wicht@dah.aidshilfe.de
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Datum: 16.07.2012 - 10:31 Uhr
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