Lebensmittelwirtschaft sieht bei Lebensmittelklarheit.de weiter Verbesserungsbedarf
ID: 681001
"Lebensmittelklarheit.de" erneuert der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) seine Kritik an der konkreten
Ausgestaltung des staatlich finanzierten Internetauftritts. So werden
namentlich genannte Marken und Unternehmen unter der Rubrik
"Getäuscht?" aufgrund des individuellen Gefühls einzelner Verbraucher
mit staatlicher Förderung öffentlich mit dem Makel eines
Täuschungsvorwurfs versehen, obwohl die Produkte zu 100 Prozent dem
geltenden Lebensmittelrecht entsprechen.
Der BLL fordert deshalb weiterhin eine konsequente Ausrichtung des
Portals am bestehenden Lebensmittelrecht und nicht an den politischen
Zielen der Verbraucherzentralen. So werden seit Jahren gefestigte und
von der amtlichen Lebensmittelüberwachung und den Gerichten
anerkannte Verkehrsauffassungen von den Verbraucherzentralen einfach
für bedeutungslos erklärt. Dabei sind diese in Wirtschaftsleitlinien
oder Stellungnahmen der Überwachungsexperten niedergelegt oder werden
kraft Gewohnheitsrechts von ganzen Branchen der
Lebensmittelwirtschaft (Beispiel alkoholfreies Bier mit
Restalkoholgehalt bis 0,5 Prozent) seit Jahren praktiziert. "Wenn
solche gefestigten Verkehrsauffassungen von einzelnen Verbrauchern
für subjektiv irreführend gehalten werden, dann darf eine
Veröffentlichung nicht zu einer marken- bzw. unternehmensbezogenen
Einstellung unter der Rubrik "Getäuscht" führen", mahnte
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst. In Betracht kommt
allenfalls eine allgemeine Thematisierung der hinter der
Produktaufmachung stehenden kennzeichnungspolitischen Frage anhand
eines Produkt-Dummys im Portalbereich "Erlaubt". Ansonsten werden
einzelne, willkürlich ausgewählte Repräsentanten quasi
stellvertretend für die Gesamtbranche negativ hervorgehoben und
dadurch gravierend im Wettbewerb benachteiligt. Eine solche
Konsequenz steht aus Sicht des BLL nicht im Einklang mit den von der
Initiative Klarheit und Wahrheit verfolgten Zielen von Objektivität
und Fairness, für deren Befolgung aufgrund der staatlichen
Finanzierung des Portals auch das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in der Verantwortung
steht.
Ferner erläuterte Horst: "Auch mit der Einstellung eindeutig als
rechtswidrig beurteilter Produkte verstoßen die betreuenden
Verbraucherzentralen gegen die selbst festgelegten Kriterien für die
Aufnahme ins Portal." Denn in diesen Fällen sollten die Produkte
gerade nicht im Portal veröffentlicht, sondern von den
Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtlich abgemahnt oder von der
amtlichen Überwachung beanstandet werden. Hier versuchen die
Verbraucherzentralen die von der Rechtsordnung vorgesehenen Wege der
Rechtsverfolgung durch die kostengünstigere Portalveröffentlichung zu
ersetzen. Dies ist für die Lebensmittelwirtschaft inakzeptabel!
Aus Sicht des BLL ist es zudem bedauerlich, dass
Lebensmittelklarheit.de erkennbar darauf abzielt, eine negative
Einstellung gegenüber der Lebensmittelwirtschaft zu fördern. Das
spiegelt sich nach Auffassung des Verbandes auch in der begleitenden
Verbrauchforschung wieder, deren Ergebnisse vor kurzem vom
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) veröffentlicht wurden.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst fasst die Bedenken
zusammen: "Das Studiendesign fördert bewusst die gefühlte
Verbrauchertäuschung, in dem sie den Probanden bereits vorgegeben
hat, warum sie sich auch Sicht der Verbraucherzentrale von einer
Produktaufmachung getäuscht fühlen könnten. Hier wurde künstlich eine
angeblich allgemeine Verbrauchererwartung geschaffen." Demgegenüber
wäre die Fragestellung zielführender, über welchen Wissensstand die
Bevölkerung in Bezug auf die Herkunft, die Produktion und die
Zusammensetzung von Lebensmitteln verfügt. "Hier muss angesetzt
werden, bei der Aufklärung des Verbrauchers und nicht bei dessen
Bevormundung", stellte Horst fest.
Die Zahlen, die die Verbraucherzentralen zur einjährigen Bilanz
auf dem Portal veröffentlicht haben, relativieren nach Auffassung der
Lebensmittelwirtschaft einen allgemeinen Täuschungsvorwurf. So
eigneten sich nach Angaben der Verbraucherzentralen von den 5.000
Produktmeldungen etwa 50 Prozent, d. h. 2.500, aus unterschiedlichen
Gründen überhaupt nicht für eine Veröffentlichung im Portal. Dabei
war allein bei 36,4 Prozent der Meldungen der subjektive
Täuschungsvorwurf für die Verbraucherzentralen selbst nicht
nachzuvollziehen, weshalb die betroffenen Produkte nicht in das
Portal eingestellt wurden. Das zeigt, dass es hier überwiegend um
sehr individuelle Wahrnehmungen geht. Tatsächlich sind zum Jubiläum
auch nur rund 230 Produkte online. Die große Mehrheit der Verbraucher
sucht unabhängig davon den direkten Dialog mit der
Lebensmittelwirtschaft und wendet sich mit Fragen, Lob und Kritik
ohne Umwege unmittelbar an Hersteller und Handel.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Hand-werk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
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Datum: 16.07.2012 - 12:12 Uhr
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