Weser-Kurier: Kommentar zum Karlsruher Asyl-Urteil
ID: 683380
Sprache: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es in
unserer Verfassung. Und: "Niemand darf wegen seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt
werden". Das aber hat seit 1993 ein deutsches Gesetz mit Flüchtlingen
und Asylbewerbern allzu gründlich getan - das sogenannte
Asylbewerberleistungsgesetz. Und man muss sich wundern, dass es so
lange gedauert hat, bis nun das Bundesverfassungsgericht entschieden
hat, dass die Leistungen nach diesem Gesetz gegen das Grundrecht auf
ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen - also
verfassungswidrig sind. Das ist ein bitteres, aber notwendiges Urteil
gegen die Regierung eines demokratischen Staates, der sich gerne
seiner humanitären Gesinnung rühmt und anderswo in der Welt die
Einhaltung der Menschenrechte anmahnt, was ja auch etwas mit
Menschenwürde zu tun hat. Nun also erhält ein in Deutschland Schutz
vor Verfolgung Suchender auf Gerichtsbeschluss erst einmal 336 statt
225 Euro im Monat - bis zur Neuregelung des
Asylbewerberleistungsgesetzes, das dann seinen Namen auch hoffentlich
verdient. Das ist eine Annäherung an das Hartz-IV-Niveau, also das
Mindeste, was einem Menschen hierzulande zusteht. Denn dass der Satz
seit 1993 nicht erhöht worden ist, obwohl seitdem die Preise um etwa
30 Prozent gestiegen sind, war für die höchsten deutschen Richter
nicht nachvollziehbar. In der Tat hatte auf dem Höhepunkt der
Asyl-Debatte damals nicht ein menschenwürdiges Existenzminimum im
Mittelpunkt der Überlegungen gestanden, sondern es überwogen die
Stimmen, die für möglichst abschreckende Regelungen eintraten. Auch
hier haben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber im Sinne des
Grundgesetzes eine klare Grenzlinie aufgezeigt: "Migrationspolitische
Erwägungen" dürften bei einer Neuregelung keine Rolle spielen heißt
es im Urteil. Und das ist nichts anderes als ein Abschreckungsverbot.
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Datum: 18.07.2012 - 23:04 Uhr
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