Klageflut gegen Swiss Life in Liechtenstein
ID: 684125
Lebensversicherungsunternehmen Swiss Life, welches vor einigen Jahren
den AWD käuflich erworben hat, zeigt sich bei der Rückabwicklung von
Lebensversicherungen äußerst unkooperativ.
Im Zusammenhang mit dem Produkt "Swiss Select Garantieanleihe"
wurden mehrere hundert Anleger geschädigt. Die Anleger wurden
überredet, zusätzlich zu ihrem Eigenkapital noch einen Kredit
aufzunehmen. Es hat sich nunmehr jedoch herausgestellt, dass das
Produkt aufgrund der kaskadenartigen Kostenstruktur niemals
funktionieren konnte. Die Anleger haben daher ihr gesamtes
Eigenkapital verloren und sitzen zusätzlich noch auf einem
Schuldenberg bei der kreditgebenden Bank.
Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein hat in einem
Parallelverfahren gegen eine andere Versicherung festgestellt, dass
es sich bei der gegenständlichen Versicherungspolizze, welcher der
Swiss Select Garantieanleihe zu Grunde lag, um eine Totgeburt
handelte. Die dort beklagte Versicherung wurde verpflichtet,
sämtliche einbezahlten Gelder samt 5% Zinsen zurückzuzahlen.
Hauptgrund der Rückzahlungsverpflichtung war, dass der
Versicherungsnehmer nicht richtig aufgeklärt wurde.
Wäre der Versicherungsnehmer richtig aufgeklärt worden, hätte er
die Lebensversicherung nie abgeschlossen.
Die Kanzlei Dr. Vogl hat, nach vereinzelten Klagen die vor Jahren
eingebracht wurden, nunmehr eine neue Klagswelle eröffnet. In der
ersten Phase wurden 20 weitere Klagen gegen die Swiss Life
eingebracht.
Laut Dr. Vogl wurde die Klagsführung erforderlich, weil die Swiss
Life äußerst unkooperativ agiert, keine Auskünfte erteilt und
überhaupt alles versucht um den Geschädigten Prügel zwischen die Füße
zu werfen.
Hinsichtlich der neuen Klagswelle liegen die ersten Ladungen
bereits vor. Ende August wird in diesen Verfahren erstmals
verhandelt.
Dr. Vogl kündigt eine zweite Klagswelle mit etwa 40 weiteren
Klagen an. Diese Klagen werden in nächster Zeit überreicht.
Dr. Vogl fühlt sich in seiner Ansicht über Lebensversicherungen
bestätigt. Zuerst wird der Kunde mit falschen Versprechungen gelockt,
daraufhin kassieren Heerschaaren von Personen unglaubliche
Provisionen. Wenn der Kunde dann vor den Trümmern seiner Existenz
steht, wird ihm die kalte Schulter gezeigt.
Rückfragehinweis:
Vogl Rechtsanwalt GmbH
Martin Schneider
Tel.: +43 5522 77777
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Datum: 19.07.2012 - 17:04 Uhr
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