Gesetzliche Krankenkassen einigen sich mit Hüftendoprothesenhersteller DePuy auf vereinfachtes Regressverfahren
ID: 686262
Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland:
Erstmals haben alle Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland
gemeinsam mit dem Hersteller von Hüftendoprothesensystemen DePuy eine
Vereinbarung geschlossen, durch die die Kostenerstattung in Folge
eines Produktrückrufes vereinfacht wird. Der Produktrückruf war nötig
geworden, nachdem unter anderem in England beobachtet worden war,
dass bestimmte ASR-Hüftgelenksysteme von DePuy gehäuft zu
Wechseloperationen geführt haben. DePuy nahm seine ASR-Hüftgelenke
daraufhin im August 2010 vom Markt.
Der amerikanische Mutterkonzern von DePuy, Johnson & Johnson, hat
schriftlich erklärt, dass der Konzern den Vorgang ernst nimmt und
bekräftigt, dass DePuy in der Lage sein wird, den durch den
Produktrückruf entstandenen Verpflichtungen nachzukommen.
Über diese Vereinbarung hinaus unterstützen gesetzliche
Krankenkassen betroffene Patienten dabei, ihre Patientenrechte
wahrzunehmen. Die Krankenkassen bedauern allerdings, dass es in
Deutschland bei Medizinprodukten noch immer nicht die
Sicherheitsstandards gibt, die beispielsweise in der
Automobilindustrie bei Rückrufen angewendet werden. Hier ist der
deutsche Gesetzgeber gefragt. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern,
dass die Medizinproduktesicherheit zum Wohle der Patienten weiter
verbessert wird. Dies gilt insbesondere für Zulassungsstudien und
Produktbeobachtungen nach Markteinführung. Denn eine hohe Sicherheit
von Medizinprodukten ist ein wirksamer, für die Patienten erlebbarer
Patientenschutz und stärkt die Patientenrechte.
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Datum: 24.07.2012 - 10:00 Uhr
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