Mindener Tageblatt: Kommentar zu Verfassungsericht verwirft Wahlrechtsreform:/ Schallende Ohrfeige

Mindener Tageblatt: Kommentar zu Verfassungsericht verwirft Wahlrechtsreform:/
Schallende Ohrfeige

ID: 687879
(ots) - Wer nicht hören will, muss fühlen. Das
Bundesverfassungsgericht hat sich die geradezu demonstrative
Bräsigkeit des Gesetzgebers in Sachen Wahlgesetz mittels einer
schallenden Ohrfeige verbeten. Unmittelbar getroffen fühlen muss sich
die regierende schwarz-gelbe Koalition. Aber auch die SPD hat wenig
Grund, jetzt dicke Backen zu machen: Zu schwarz-roten Zeiten hat sie
das Thema ähnlich lässig gehandhabt. Wie das eben so ist, wenn man an
der Regierung ist und von der geltenden Regelung profitiert. Nun aber
haben es alle Parteien schwarz auf weiß, und das zum wiederholten
Mal: Das geltende Wahlrecht ist verfassungswidrig. Sein um besondere
Gerechtigkeit bemühter Mix aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht hat
nicht nur zu Konstruktionen wie Überhangmandaten und negativem
Stimmgewicht geführt, die ohnehin kaum ein Bürger je verstanden hat.
Sie ließen auch spätestens mit der Wiedervereinigung, dem Hinzukommen
der neuen Länder und dem Aufkommen neuer Parteien die gesamte
Verhältnismäßigkeit der Ausgleichsregelungen endgültig aus dem
Gleichgewicht kippen. So betrachtet hat die regierende Koalition gar
keine rechnerische Mehrheit. Nicht, dass das in anderen
demokratischen Wahlrechtssystemen nicht auch vorkäme - oft sogar
bewusst gewollt, um klare parlamentarische Verhältnisse zu
ermöglichen. Mit den Absichten des Grundgesetzes aber ist das nun
einmal nicht vereinbar. Jetzt hat die Politik den Schlamassel: Bis
zur nächsten Wahl spätestens am 27. Oktober 2013 muss sie in
Windeseile ein verfassungskonformes Gesetz auf die Beine bringen. Wie
das angesichts der bisherigen Saumseligkeit gehen soll, fragt sich
nicht nur der verdutzte Bürger, sondern wohl auch das politische
Personal selbst. Zumal Union und FDP die jetzt verworfene letzte
Regelung im Bruch mit der in dieser Frage sonst üblichen Tradition


breiter parlamentarischer Mehrheiten ohne die Opposition durchsetzen
zu können glaubten. Jetzt wird's doppelt schwierig.



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Mindener Tageblatt
Christoph Pepper
Telefon: (0571) 882-/-248
chp@mt-online.de

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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtsüber das Wahlrecht
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Datum: 26.07.2012 - 06:00 Uhr
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