Südwest Presse: KOMMENTAR · FIXIERUNG
ID: 688651
Der Bundesgerichtshof hat der unbegrenzten Fixierung von
Heimbewohnern einen Riegel vorgeschoben. Ein solch schwerwiegender
Eingriff in die Grundrechte eines Menschen muss künftig zwingend von
einem Gericht gebilligt werden. Die Zustimmung Angehöriger reicht
nicht mehr. Das ist gut so und dient dem Schutz der Menschen, die
sich nicht mehr wehren können. Zumindest in der Theorie. Jeden Tag
werden in Pflegeheimen Menschen angegurtet oder in Gitterbetten
eingesperrt weil sie unruhig sind, ihnen die Orientierung fehlt oder
sie ihr Gleichgewicht nicht mehr halten können. Mancher Gurt mag da
ihrer eigenen Sicherheit dienen. Mancher Freiheitsentzug jedoch nützt
vor allem Heimen, die mit wenig Personal möglichst viele Bewohner
durch Tag und Nacht bringen wollen. Ein so massiver Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte muss nicht immer sein. Sturzprophylaxe,
Fußmatten mit Sensoren, die melden, wenn ein verwirrter Mensch das
Bett verlässt, können Verletzungen vorbeugen. Ebenso ausreichend
Pflegekräfte. Ob nur gespart werden soll oder ein Mensch die
Fixierung vorübergehend braucht, können Außenstehende nicht immer
beurteilen. Schon gar nicht, wenn sie als Betreuer für viele Bewohner
zuständig sind. Massives Zureden und Druck führt Heimbetreiber da oft
ans Ziel. Für Schutzbedürftige ist eine weitere Kontrolle deshalb ein
Gewinn. Allerdings nur, wenn Gerichte Anfragen auch persönlich
prüfen. Folgen Richter nur der Einschätzung der Heimbetreiber, macht
der Beschluss des Bundesgerichtshofs keinen Sinn. Dann bliebe
zusätzlicher Schutz reine Theorie. ELISABETH ZOLL Die Überprüfung
zählt Der Bundesgerichtshof hat der unbegrenzten Fixierung von
Heimbewohnern einen Riegel vorgeschoben. Ein solch schwerwiegender
Eingriff in die Grundrechte eines Menschen muss künftig zwingend von
einem Gericht gebilligt werden. Die Zustimmung Angehöriger reicht
nicht mehr. Das ist gut so und dient dem Schutz der Menschen, die
sich nicht mehr wehren können. Zumindest in der Theorie. Jeden Tag
werden in Pflegeheimen Menschen angegurtet oder in Gitterbetten
eingesperrt weil sie unruhig sind, ihnen die Orientierung fehlt oder
sie ihr Gleichgewicht nicht mehr halten können. Mancher Gurt mag da
ihrer eigenen Sicherheit dienen. Mancher Freiheitsentzug jedoch nützt
vor allem Heimen, die mit wenig Personal möglichst viele Bewohner
durch Tag und Nacht bringen wollen. Ein so massiver Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte muss nicht immer sein. Sturzprophylaxe,
Fußmatten mit Sensoren, die melden, wenn ein verwirrter Mensch das
Bett verlässt, können Verletzungen vorbeugen. Ebenso ausreichend
Pflegekräfte. Ob nur gespart werden soll oder ein Mensch die
Fixierung vorübergehend braucht, können Außenstehende nicht immer
beurteilen. Schon gar nicht, wenn sie als Betreuer für viele Bewohner
zuständig sind. Massives Zureden und Druck führt Heimbetreiber da oft
ans Ziel. Für Schutzbedürftige ist eine weitere Kontrolle deshalb ein
Gewinn. Allerdings nur, wenn Gerichte Anfragen auch persönlich
prüfen. Folgen Richter nur der Einschätzung der Heimbetreiber, macht
der Beschluss des Bundesgerichtshofs keinen Sinn. Dann bliebe
zusätzlicher Schutz reine Theorie.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.07.2012 - 19:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 688651
Anzahl Zeichen: 3632
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 201 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Südwest Presse: KOMMENTAR · FIXIERUNG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Südwest Presse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Südwest Presse
Frankfurter Neue Presse: zu Mario Draghi: "Volles Rohr: Bazooka statt Dicke Bertha" Ein Kommentar von Panagiotis Koutoumanos ...
Den Jobs als Krisenfeuerwehr wird die Europäische Zentralbank (EZB) einfach nicht mehr los. Steigt die Nervosität an den Märkten so weit, dass die Kosten, zu denen sich die hochverschuldeten Länder Italien und Spanien Geld leihen können, unerträglich werden, bleibt offensichtlich nichts and
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ...
Verbot 28 weiterer synthetischer Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen Berlin ? Mit der in den wesentlichen Teilen heute in Kraft getretenen Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden ab sofort 28 neue psychoaktive Substanzen de
Europäischer Sonderbeauftragter für Menschenrechte muss Maßstäbe setzen ...
ivität und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik verstärken Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton hat den früheren griechischen Außenminister Stavros Lambrinidis zum neuen EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte ernannt. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundes
Hungerlöhne verbieten ...
"Die Bundesregierung muss Hungerlöhnen endlich Einhalt gebieten und umgehend einen gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg bringen", fordert Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, angesichts neuer Daten des Statistischen Bundesamtes, denen zufolge j




