Mittelbayerische Zeitung: Die Brückenbauer
Kommentar zur Maschinenfabrik Reinhausen
ID: 693753
nebenbei. Bei der Maschinenfabrik Reinhausen ging es im
Software-Bereich zunächst um die papierlose Steuerung der eigenen
Fertigung. Inzwischen kaufen Weltkonzerne ihre Lösungen ein. Die
Kunststoffsparte produziert etwa Kupplungen für Windräder. Ein
Viertel tragen die neuen Bereiche bereits zum Umsatz bei. Und sie
haben eines gemeinsam: Es handelt sich um Querschnittstechnologien
mit dem Fokus auf Energie. Damit entwickelt sich die MR vom
Ein-Produkt-Unternehmen für Stufenschalter hin zu einem breit
aufgestellten Energietechnik-Konzern. Sie gehört zu den Unternehmen,
die nicht nur Eigeninteressen pflegen. Von der Reinhausen-Gruppe
kommen immer wieder Impulse für die Region und speziell für den
Wissenschaftsstandort Regensburg. So richten Hochschule und Uni -
unterstützt durch die mit der MR eng verbundene
Scheubeck-Jansen-Stiftung - ein "Regensburg Center of Biomedical
Engineering" ein. Das Zentrum soll das biomedizinische Knowhow der
Universität mit der ingenieurwissenschaftlichen Kompetenz der
Hochschule bündeln. Durch solche Initiativen werden auf vorbildliche
Weise Potenziale geweckt, Stärken fokussiert und vernetzt. Davon
profitiert die Wettbewerbskraft des gesamten Wirtschaftsraumes.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.08.2012 - 19:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 693753
Anzahl Zeichen: 1564
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Regensburg
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 271 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mittelbayerische Zeitung: Die Brückenbauer
Kommentar zur Maschinenfabrik Reinhausen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mittelbayerische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).