LVZ: Drygalla-Affäre: Bundesinnenministerium prüft bei Spitzensportförderung die Einführung einer neuen speziellen Extremismusklausel
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Verbindung mit Spitzensportlern will das Bundesinnenministerium, nach
einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe), seine
Förderrichtlinien verändern. Im Zusammenhang mit der Mittelzuweisung
für die Sport-Spitzenverbände könnte in Zukunft eine explizite
Extremismusklausel abgefragt werden. Bei der aktuell laufenden
Überarbeitung der Förderkriterien werde diese Möglichkeit
ausdrücklich erwogen, wurde der Zeitung vom Bundesinnenministerium
bestätigt. Man sei durch den Fall der Ruderin Nadja Drygalla - "ein
bisher nicht vorstellbarer Extremfall", so hieß es - neu zum
Nachdenken gebracht worden. Bisher habe man bei der Bekämpfung
rechtsextremistischer Tendenzen mit dem Sport zusammen den
Schwerpunkt auf Vorbeugung durch Aufklärung gesetzt. Drygalla steht
im Zentrum einer Debatte um politisch-extremistische Kontakte von
Top-Sportlern. Bisher gebe es für die Sportfachverbände keine
ausdrückliche Extremismusklausel, hieß es im Bundesinnenministerium.
Allerdings werden im allgemeinen Rahmen sportpolitische Grundsätze
abgefragt. Zu denen gehört unter anderem auch eine Absage an
Fremdenfeindlichkeit. Im Bereich des Bundesfamilienministeriums
müssen Initiativen gegen Rechts erklären, um staatliche Fördergelder
zu bekommen, dass sie keine extremistischen Bestrebungen haben. Die
Anregung für diese Extremismusklausel war vom Bundesinnenministerium
gekommen, damals noch geleitet vom SPD-Mann Otto Schily. Jetzt will
man eventuell im Innenministerium die Finanzzuweisungen an die
Spitzensportverbände zum Zweck der Sportförderung mit einer ähnlichen
Klausel verbinden.
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Datum: 07.08.2012 - 06:00 Uhr
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