Landeshaushalte in Geiselhaft der FBB
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Landeshaushalte in Geiselhaft der FBB
"Nun ist es offiziell: Die FBB ist nicht mehr kreditwürdig. Sobald die Liquiditätsreserven aufgebraucht sind, wird es erforderlich, Mehrausgaben für den BER mit Direktzuschüssen aus den Haushalten der öffentlichen Hand zu decken oder weitere staatliche Bürgschaften zu übernehmen, um eine Insolvenz abzuwenden. Die Haushalte von Brandenburg, Berlin und des Bundes und damit die Parlamente als Haushaltsgesetzgeber drohen damit in Geiselhaft für das Versagen der privatrechtlich organisierten Flughafengesellschaft genommen zu werden, ohne dass den Abgeordneten adäquate Kontrollmöglichkeiten über die Mittelverwendung zur Verfügung stehen. Angesichts der hohen Staatsverschuldung und der nach wie vor unausgeglichenen Landeshaushalte in Berlin und Brandenburg ist dies eine völlig inakzeptable Situation. Berlin und Brandenburg haben andere Probleme als ihre Steuermehreinnahmen gleich an die Flughafengesellschaft zu überweisen. " Seine Fraktion werde die Konsequenzen aus der fehlenden Beleihungsfähigkeit der FBB auf die Tagesordnung des nächsten Plenums bringen, kündigte AXEL VOGEL an.
Nach Auskunft der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Ludwig Burkardt ist die FBB "in der gegebenen Ertrags- und Kostenstruktur (?) nicht in der Lage, zusätzliche Kredite aufzunehmen und zu bedienen." Die Liquidität sei nur für die gegenwärtigen Zahlungsverpflichtungen der FBB gegeben, nicht jedoch für neu entstehende. Zudem geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervor, dass den Banken auch bislang die 100prozentigen Staatsbürgschaften der Gesellschafter nicht als Sicherheit ausgereicht haben, sondern sie nur gegen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen - im konkreten Fall sogenannte Swaps - bereit gewesen sein sollen, die Kredite zu gewähren.
Der Finanzrahmen für den BER betrug vor der Verschiebung des BER-Eröffnungstermins rund 3 Milliarden Euro. Dazu ist laut einem internen Sachstandbericht der Landesregierung mit Mehrkosten von 586 Millionen Euro durch zusätzliche Baukosten, Belastungen aus dem operativen Geschäft, vertraglich vorgesehene Schadenersatzforderungen und für die Risikovorsorge zu rechnen.
Hinzu kommen zusätzliche Kosten von bis zu 591 Millionen Euro zur Sicherstellung der Umsetzung des Lärmschutzprogramms nach den Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses für den BER, die unlängst vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurden. Aufgrund der Fehlerhaftigkeit dieses Programms waren hierfür bislang nur rund 140
Millionen Euro im Finanzrahmen vorgesehen.
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Datum: 09.08.2012 - 18:15 Uhr
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