Das Ende für den Harvest Swap? Deutsche Bank nimmt OLG-Berufung zurück

Das Ende für den Harvest Swap? Deutsche Bank nimmt OLG-Berufung zurück

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Das Ende für den Harvest Swap? Deutsche Bank nimmt OLG-Berufung zurück



(pressrelations) -
In einem Harvest Swap Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 5 U 71/12) hat die Deutsche Bank ihre Berufung zurückgenommen.

Die Deutsche Bank war in der Vorinstanz vom Landgericht Magdeburg zum Schadensersatz verurteilt worden, weil die Bank ihren Kunden falsch beraten hatte. Hiergegen war die Bank in Berufung gegangen. Vor dem OLG Naumburg war eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils sehr wahrscheinlich. Das gab der Senat in der mündlichen Verhandlung am 18.07.2012 zu erkennen.

Das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 13.03.2012 (Aktenzeichen 9 O 897/11) ist jetzt rechtskräftig. Darin war dem Kläger Schadensersatz in Höhe von ca. ? 130.000,00
zugesprochen worden. Die Bank musste zudem die gesamten Kosten des Rechtsstreits
tragen.

Der Kunde hatte auf Empfehlung der Deutsche Bank einen sogenannten "strukturierten
Zinsswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index"
abgeschlossen und erhebliche Verluste erlitten. Das Geschäft wurde komplett
rückabgewickelt.

Franz-Josef Lederer (Rössner Rechtsanwälte, München), Anwalt des Klägers, dazu:
"Auch wenn sich die Bank durch die Berufungsrücknahme einer Überprüfung durch den
Bundesgerichtshof (BGH) entziehen konnte, wird das Verfahren vor dem OLG Naumburg
Auswirkung auf andere Fälle haben. Die Deutsche Bank verfolgt scheinbar die Strategie der Vermeidung nachteiliger obergerichtlicher Urteile. Zu spekulativen Swaps wäre das das erste OLG Urteil mit Übertragung der Marktwertrechtsprechung des BGH gewesen."

In der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Naumburg vom 18.07.2012 erläuterte der
Senat die mit dem Harvest Produkt der Deutschen Bank verbundenen Risiken. Der Senat
gab zu verstehen, dass das Swapurteil des BGH vom 22.03.2011 (Aktenzeichen XI ZR
33/10) auf den vorliegenden Harvest Swap übertragbar sei. Der Kläger hätte im Rahmen der Anlageberatung über Grund und Höhe des in den Swap einstrukturierten anfänglichen negativen Marktwertes aufgeklärt werden müssen. Dies war im konkreten Fall unterblieben.



Für den 27.07.2012 hatte das Oberlandesgericht daher einen Entscheidungstermin
angesetzt, doch die Deutsche Bank nahm ihre Berufung vorher zurück. Sie hat damit die
Berufung verloren und muss nun den Schaden des Kunden voll ersetzen.


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Datum: 13.08.2012 - 15:17 Uhr
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