Mitteldeutsche Zeitung: zur Flucht eines Schwerkriminellen
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haben. Therapeuten, Wachpersonal und Anstaltsleitung tragen
dabei eine hohe Verantwortung. Sie müssen zwischen den Rechten eines
Häftlings und dem Recht der Gesellschaft, vor gefährlichen Tätern
geschützt zu werden, richtig abwägen. Im Fall Silvio Titsch war die
Abwägung falsch - sonst wäre er nicht geflohen. Wie sie zustande
kam, ob Gutgläubigkeit oder Fahrlässigkeit eine Rolle spielten,
ist offen. Und das gilt auch für die zweite Frage. Wieso
begleiten Titsch einerseits zwei Beamte, weil er als schwerer Fall
gilt. Andererseits aber machen sie es ihm in Aschersleben offenbar
leicht, zu fliehen. Das Justizministerium muss die Fehler
aufarbeiten, sonst wird Vertrauen in den Strafvollzug zerstört.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 15.08.2012 - 19:50 Uhr
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