Vaterschaftstests ohne Einverständnis stehen unter hohen Strafen
Beratung und Zustimmung aller Betroffenen bzw. Sorgeberechtigten sind zwingend erforderlich
Außerdem fordert das Gendiagnostikgesetz vor Entnahme der Proben die Beratung der zu testenden Person/en durch die für die Untersuchung verantwortliche Person. Das heißt im Klartext, dass beauftragte Unternehmen verpflichtet sind, ihre Kunden dahin gehend zu beraten und aufzuklären, was ein Abstammungsgutachten ist, wie es erstellt wird und wie das Ergebnis zu deuten ist. Die Inhalte des Aufklärungsgesprächs, die Identität und die Einwilligung der Probanden sind schließlich von dem für die Untersuchung verantwortlichen Gutachter oder von einer hierzu beauftragten neutralen, sachkundigen Person schriftlich zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise ergibt sich eindeutig aus den Richtlinien der Gendiagnostikkommission, die für die Umsetzung des Gendiagnostikgesetzes erarbeitet werden.
"Proben, bei denen das Einverständnis der sorgeberechtigten Kindsmutter fehlt, oder solche, die zuhause vom Auftraggeber des Tests oder den zu testenden Personen selbst entnommen und eingeschickt werden, sind nicht mehr zulässig und werden von gesetzestreu arbeitenden Laboren nicht bearbeitet", unterstreicht Dr. Anna Carina Eichhorn, Vorstand der humatrix AG.
Die neuen Regelungen erschweren die Durchführung eines privaten Vaterschaftstests für Interessenten und Laborkunden vermeintlich erheblich. "Das darf nun aber nicht dazu führen, dass Kunden rechtswidrig handeln und hohe Bußgelder riskieren, weil sie vom Testanbieter wissentlich über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen werden. Der humatrix Vaterschaftstest steht für höchste Sicherheit, und hierzu gehört natürlich auch die rechtliche Seite", erklärt Dr. Eichhorn. Sie hält es für unverantwortlich, dass die rechtskonforme Abwicklung von privaten Vaterschaftstests weiterhin nicht garantiert ist, da offenbar noch immer nicht alle Anbieter die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.vaterschaftstest.net
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die humatrix AG ist ein auf die Analyse der menschlichen DNA spezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen. Im Bereich der privaten Abstammungsuntersuchung gilt humatrix seit Jahren als eines der führenden Unternehmen und hat qualitative Maßstäbe gesetzt. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die personalisierte Medizin. Hier bietet humatrix präventive DNA-Diagnostik zur Verbesserung der Lebensqualität bundesweit in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten an und entwickelt Testsysteme zur Vermeidung von Unwirksamkeiten und Nebenwirkungen bei medikamentösen Therapien.
humatrix AG
Reiner Merz
Carl-Benz-Str. 21
60386 Frankufrt am Main
presse(at)humatrix.de
069 / 420886-22
http://www.humatrix.de/presse/
Datum: 16.08.2012 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 701112
Anzahl Zeichen: 3403
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anna C. Eichhorn
Stadt:
Frankfurt am Main
Telefon: 0800 2121111
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 270 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vaterschaftstests ohne Einverständnis stehen unter hohen Strafen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
humatrix AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).