Hessischer Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Hessischer Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

ID: 702022

Hessischer Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention



(pressrelations) -
Sozialminister Stefan Grüttner und Kultusministerin Nicola Beer: "Bedeutender Schritt für die Politik für Menschen mit Behinderungen in Hessen - Aktionsplan ist Richtschnur für die Politik'

Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner und die Hessische Kultusministerin Nicola Beer haben heute den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hessischen Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt. "Für die Politik von und für Menschen mit Behinderungen in Hessen machen wir damit heute einen wichtigen Schritt", erklärten Grüttner und Beer. Dem Aktionsplan hatte das hessische Kabinett am 2. Juli 2012 zugestimmt und ihn damit in Kraft gesetzt.

Der zweite "Tag der Menschen mit Behinderungen" im Hessischen Landtag biete heute nicht nur einen angemessenen Rahmen, um den Aktionsplan der Öffentlichkeit zu präsentieren, so der Sozialminister. Die Veranstaltung sei bereits Teil der Öffentlichkeitskampagne der Landesregierung im Zuge des Landesaktionsplans und mache deutlich, wie der Aktionsplan umgesetzt werden soll: Im Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politisch Verantwortlichen, Expertinnen und Experten und Interessierten.

Der Landesaktionsplan nimmt alle Lebensbereiche in den Blick und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, Initiativen und Projekten, die in Hessen weitergeführt oder neu entwickelt werden sollen. "Der Aktionsplan ist Arbeitsplan, Informationsplan und Innovationsplan in einem und stellt die Richtschnur der Politik von und für Menschen mit Behinderungen in Hessen dar", unterstrichen Grüttner und Beer. Die Hessische Landesregierung erfülle damit den Beschluss des Hessischen Landtags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Schrittweise Umsetzung mit allen Beteiligten in den nächsten Jahren

"Es ist das Ziel der Hessischen Landesregierung den Aktionsplan schrittweise und mit allen Beteiligten in den nächsten Jahren umzusetzen", unterstrichen der Sozialminister und die Kultusministerin. Dafür richtet die Landesregierung Arbeitsgruppen ein, die unter enger Mitwirkung der Verbände von Menschen mit Behinderungen, allen relevanten gesellschaftstragenden Verbänden und Institutionen sowie der Zivilgesellschaft an Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention arbeiten werden.



Die Hessische Landesregierung habe für den Doppelhaushalt 2013/2014 zur Unterstützung der Umsetzung des Aktionsplans insgesamt 1 Million Euro eingestellt, hob Sozialminister Grüttner hervor. Es sei beabsichtigt, damit Modellregionen zu fördern, die konkrete Maßnahmen und Projekte zum Abbau von Barrieren durchführen sowie Projekte zu fördern, die innovative Ansätze zur Gestaltung barrierearmer Lebensräume durchführen. Es sind bereits fünf Kommunen auf das Hessische Sozialministerium mit Ideen zugekommen. Die Vorschläge reichen von der Erstellung barrierefreier Bescheide im Verwaltungshandeln bis hin zum Aufbau von Strukturen für einen barrierefreien Sozialraum. Das Hessische Sozialministerium wird über diese Vorhaben in den nächsten Monaten Zielvereinbarungsgespräche mit den diesen Kommunen führen. "Damit setzt die Hessische Landesregierung ein deutliches Zeichen für Inklusion in Hessen", betonte Grüttner. Die mögliche Anzahl engagierter Kommunen sei mit den bisherigen fünf jedoch nicht abgeschlossen.

Der Aktionsplan der Landesregierung sei in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen und zahlreichen gesellschaftstragenden Institutionen entstanden, betonten der Sozialminister und die Kultusministerin: "In einem intensiven und konstruktiven Arbeitsprozess mit zahlreichen Verbänden und hessischen Bürgerinnen und Bürgern ist der vorliegende Aktionsplan entstanden. Diesen umzusetzen ist nun eine Aufgabe für uns alle."

Von Beginn an sei es das Ziel der Hessischen Landesregierung gewesen, so Grüttner und Beer, konkrete, nachvollziehbare und nachprüfbare Ziele und Maßnahmen in den Aktionsplan aufzunehmen. In insgesamt 20 Kapiteln werden die Hauptthemen Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie eine Vielzahl weiterer Themen behandelt und mit Maßnahmen und Zielen verbunden. Insgesamt beinhaltet der Aktionsplan mehr als 350 Einzelmaßnahmen, über 200 Einzelziele und über 70 übergeordnete Grundsatzziele.

Beispiel: Arbeitsmarkt
Die gesetzliche Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei 5 Prozent. Das Land Hessen habe in einer Selbstverpflichtung eine Quote von 6 Prozent festgelegt, informierte der Sozialminister: "In der hessischen Landesverwaltung arbeiten mittlerweile 7,89 Prozent schwerbehinderte Menschen. Damit nimmt Hessen bundesweit die Spitzenposition ein." Es sei ein besonders Anliegen der Hessischen Landesregierung, Menschen mit Behinderungen noch mehr als bisher in Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, betonte Grüttner. Gefördert werde deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. "Menschen mit Behinderungen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag in vielen hessischen Betrieben. Der Aufbau weiterer passgenauer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen ist letztlich ein bedeutsamer Beitrag auch zur Stärkung hessischer Unternehmen", so der Sozialminister weiter. Hessen liege bereits heute bei der Integration von schwerbehinderten Menschen bei privaten Arbeitgebern an der Spitze in Deutschland. Daher werden seit 2006 auch jährlich drei Privatunternehmen mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen ausgezeichnet. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.

"Zudem ist es bundesweit einmalig, dass wir im Hessischen Landesaktionsplan den Bereich der Arbeitsmarktförderung mit den Zielen des Aktionsplans verknüpft haben", unterstrich Sozialminister Grüttner. Seit dem 1. Januar 2011 sei die Zielsteuerung im SGB II neu geregelt. Seit 2011 schließe die Hessische Landesregierung daher mit den hessischen Optionskommunen jährliche Zielvereinbarungen ab. "2012 wurde in diesen Zielvereinbarungen, die mit den 16 kommunalen Jobcentern in Hessen geschlossen werden, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit aufgenommen. Die Zielvereinbarungen sehen das Ziel einer verstärkten Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen vor. Gleiches wurde auch in die Zielvereinbarungen für die Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets übernommen", hob Grüttner hervor. "Diesen wichtigen Schritt für eine bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen wir damit in Hessen als erstes Bundesland."

Zur Erfüllung einer besseren Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sei neben anderen Maßnahmen der Landesregierung vor allem auf die sogenannte "Initiative Inklusion" hinzuweisen, so der Sozialminister weiter. Das Programm hat bundesweit ein Volumen von 100 Millionen Euro, die aus dem Ausgleichsfonds bereit gestellt werden, dessen Mittel sich aus den Ausgleichsabgaben speisen, die die Länder von Arbeitgebern erheben, die die Pflichtquote nach §71 SGB IX nicht erfüllen. Für Hessen stehen für die "Initiative Inklusion" insgesamt 8 Millionen Euro für den Zeitraum 2012 bis 2016 zur Verfügung. Bei der "Initiative Inklusion" handelt es sich um ein Modellvorhaben, bei dem die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt steht. Als einziges Bundesland werde dabei in Hessen die große Erfahrung der Berufsbildungswerke auf diesem Gebiet genutzt, hob Sozialminister Grüttner hervor. Im Jahr 2012 konnten bis jetzt bereits 230 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen erreicht werden.

Weiterhin sollen durch die "Initiative Inklusion" für die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen über 100 Ausbildungsplätze in Hessen im Zeitraum 2012 bis 2016 geschaffen werden. Außerdem werden mit diesem Programm Arbeitsplätze für ältere (über 50-jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen gefördert. Für Hessen sollen bis 2018 über 300 Arbeitsplätze mit einer Prämie gefördert werden, die neu für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt werden.

Beispiel: Bildung
Zum 1. Januar 2012 wurden in Hessen 4.900 Kinder mit Behinderungen in Kindertagesstätten betreut, erklärte Sozialminister Grüttner. "Hessen ist das einzige Bundesland, das auf der Grundlage einer landesweiten Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Kinder mit Behinderungen in jeder Regelkindertagesstätte in Hessen betreut." Damit sei Hessen wegweisend, was die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Regelkindertagesstätten betrifft.

Ziel der Hessischen Landesregierung bei der Inklusion im Schulbereich ist es, den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu erhöhen und im Gegenzug die Förderschulbesuchsquote in den nächsten Jahren zu senken. Außerdem werden zwei "Modellregionen Inklusive Bildung" ausgewiesen. Diese Schulträgerbereiche zeichnen sich dadurch aus, dass inklusive Angebote für jeden Förderschwerpunkt an allgemeinen Schulen vorgehalten werden. Der Schwerpunkt der Inklusion liegt dabei auf der Prävention, also dem Fördern eines Kindes mit Beeinträchtigungen in der allgemeinen Schule. Vorbeugende Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass in Hessen rund 95,6 Prozent aller Kinder und Jugendlichen die allgemeine Schule besuchen können - ein bundesweiter Spitzenwert. "Falls die Förderung der allgemeinen Schule und die sonderpädagogischen vorbeugenden Maßnahmen nicht ausreichen, wird in einem eingehenden Beratungsprozess mit allen Beteiligten im nächsten Schritt erwogen, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht. In jedem einzelnen Fall wird sorgfältig geprüft, welche Förderung an welcher Stelle die passende individuelle Fördermaßnahme für das jeweilige Kind ist", sagte Beer.

Insbesondere erhalte der Elternwille mehr Gewicht im Entscheidungsverfahren. Dieser Prozess wird von allen an der Förderung des Kindes Beteiligten positiv wahrgenommen. "Im Förderausschuss werden Eltern und Lehrer noch stärker in die Entscheidung über die inklusive Beschulung eingebunden - ohne sie gibt es nicht die erforderliche Einstimmigkeit. Dies ist eine ganz eindeutige Stärkung des Elternrechts", sagte die Ministerin.

Es besteht seit diesem Schuljahr ein flächendeckendes Netz von sonderpädagogischen Unterstützungssystemen mit einem Stellenumfang von über 1.500 Förderschullehrerstellen, unter anderem eine auf 131 Beratungs- und Förderzentren ausgebaute Struktur. "Inklusion in der Schule ist ein Teil eines gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesses. Sie wird nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind, dass sich alle Entscheidungen am Kindeswohl ausrichten müssen und alle Eltern - auch die der Kinder ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen - auf diesem Wege mitgenommen werden", so Beer.

Beispiel: Demografischer Wandel
Schon aufgrund der demografischen Entwicklung sei zudem die Thematik älterer Menschen mit Behinderungen für die Landesregierung von besonderer Bedeutung, stellte Sozialminister Grüttner fest. Die Hessische Landesregierung fördere daher die soziale Teilhabe älterer Menschen und damit auch älterer Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen. "Auf dieser Basis wird auch der behindertengerechte Umbau von Seniorenbegegnungsstätten, Tages- und Kurzzeitpflegen sowie vollstationäre Einrichtungen gefördert", so Grüttner. Das Fördervolumen betrage zurzeit insgesamt 25,5 Millionen Euro. Ebenso unterstütze die Hessische Landesregierung Modellprojekte für dementiell erkrankte Menschen, die auch älteren Menschen mit Behinderungen zu Gute kommen. Hierfür stehen 2012 690.000 Euro zur Verfügung.

Zudem werden weitere Themen, wie beispielsweise die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen, Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund oder spezifische Themen wie Gesundheit und Pflege oder Kultur-Tourismus-Freizeit-Sport im Aktionsplan mit konkreten Zielen und Maßnahmen belegt, hoben Sozialminister Grüttner und Kultusministerin Beer hervor. "Es war der Hessischen Landesregierung ein besonders Anliegen, wo immer möglich Zeitvorgaben und Zeitplanungen zur Erreichung der Ziele mit aufzunehmen", unterstrichen sie. Politik für die 596.257 Menschen mit Behinderungen in Hessen (Statistik: Schwerbehinderte Menschen in Hessen, Stand 31.12.2011) sei immer Politik für alle Bürgerinnen und Bürger, hoben Grüttner und Beer hervor. "Der Abbau von Barrieren in unserer Umwelt und das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft sind ein

Zugewinn und eine Bereicherung für uns alle. Barrieren stehen uns jedoch nicht nur in unserer Umwelt im Weg, sondern auch immer wieder in unseren Köpfen", so Grüttner und Beer weiter. Daher stelle der Abbau von Vorbehalten und Vorurteilen eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Landesaktionsplans und der Behindertenrechtskonvention dar. "Die Umsetzung des Landesaktionsplans ist somit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - hierbei ist jede Bürgerin und jeder Bürger Hessens aufgefordert sich zu beteiligen", unterstrichen der Sozialminister und die Kultusministerin.

Es sei ein besonders Anliegen der Hessischen Landesregierung gewesen, den Aktionsplan in einer umfassend barrierefreien Form präsentieren zu können, erklärte Sozialminister Grüttner. Dies umfasse eine Version in so genannter Leichter Sprache für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Lernbeeinträchtigung ebenso wie eine zugängliche Version für blinde oder sehbehinderte Menschen. Mit der gedruckten Form des Aktionsplans werde heute auch eine barrierefreie Fassung auf der Internetseite der Stabsstelle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention www.brk.hessen.de zur Verfügung gestellt. Die Stabsstelle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Hessen ist bundesweit die einzige Stelle ihrer Art. Hier finden alle Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartnerinnen und -partner für ihre Fragen und Anregungen. Die Stabsstelle ist per Email unter UN-BRK@hsm.hessen.de oder telefonisch unter 0611-817 2365 erreichbar. Hier kann auch der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestellt werden.


Kontakt:
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Gesa Krüger, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
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Datum: 17.08.2012 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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