Mitteldeutsche Zeitung: zu Schadenersatz für Flugpassagiere bei Streik
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Ausnahmen festgelegt, die zudem schwammig formuliert sind. Jetzt
hat der Bundesgerichtshof die Dinge in einem Punkt präzisiert:
Streiks gelten künftig als eine der Ausnahmen für Schadenersatz.
Das Gericht hat hier kein Fingerspitzengefühl bewiesen. Denn es kommt
darauf an, wer streikt. Gegen einen Ausstand der Lotsen kann die
Airline kaum etwas ausrichten. Bei Tarifkonflikten mit den Kapitänen
aber sitzen die Manager am Verhandlungstisch. Sie haben
Möglichkeiten, die Folgen eines Ausstandes abzumildern oder ihn ganz
zu verhindern. Es wäre angemessen, einer Befreiung von
Schadenersatz bei Ausständen der eigenen Leute sehr enge Grenzen zu
setzen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 21.08.2012 - 18:40 Uhr
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