Neue OZ: Kommentar zu Glücksspiel
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Glücksspiel wird es immer geben. Es wird nie möglich sein, alle
Menschen davon abzuhalten. Der Staat hat aber die Pflicht, vor allem
bei Minderjährigen Vorsorge zu treffen. Dazu taugt der Gesetzentwurf
der Bundesregierung. Die Pläne nähern sich dem Thema auf pragmatische
Weise. Beim Kampf gegen die Spielsucht hat die Bundesregierung nicht
nur ihre moralischen Ziele im Auge. Sie fragt auch nach dem
Machbaren. Es ist realistisch, eine Zugangskarte für Automaten
einzuführen. Sie würde ähnlich funktionieren wie ein Autoschlüssel:
Die Karte wird in das Gerät gesteckt, erst dann kann es genutzt
werden.
Spielhallenbesitzern und Gastronomen würde das die Alterskontrolle
ihrer Kunden deutlich erleichtern. Verkauft würden solche Karten nur
an Volljährige gegen Vorlage des Personalausweises. Das Problem:
Erwachsene könnten die Karten erstehen und möglicherweise sogar
gewinnbringend an Jugendliche verkaufen.
Um dagegen vorzugehen, fordern Oppositionspolitiker und Verbände
eine personengebundene Zugangskarte: Namen und Geburtsdatum eines
Käufers würden gespeichert, weshalb niemand mehrere Karten erstehen
könnte. Das klingt gut, würde aber einen großen technischen Aufwand
erfordern sowie datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen - so müssten
die Kaufvorgänge zentral erfasst werden. Die Bundesregierung will
kleinere Brötchen backen, dafür können ihre Pläne aber schnell
umgesetzt werden.
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Datum: 21.08.2012 - 22:00 Uhr
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