Rheinische Post: Ersehntes Urteil
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Breivik muss für seine 77 Morde ins Gefängnis, und das ist genau das
Urteil, das er sich erhofft hatte. Breivik wollte nicht als
geisteskrank gelten, sondern sich weiter als ideologisch motivierter
Kämpfer gegen Überfremdung stilisieren können. Aber auch die meisten
Norweger, allen voran die Angehörigen der Opfer, wünschten sich
Breivik lieber im Gefängnis statt in der Psychiatrie. Die Experten
waren sich nicht einig - jeweils zwei Gutachten plädierten für und
gegen die Schuldfähigkeit des Attentäters. Am Ende hat das Gericht
mit gesundem Menschenverstand entschieden. Auch wenn das von Breivik
kaltblütig angerichtete Massaker weit über das hinaus geht, was man
bei einem normal wirkenden Menschen bisher an Bösartigkeit für
möglich gehalten hatte, muss so jemand nicht zwangsläufig krank sein.
Das Urteil verdient Respekt, denn mit dem Schuldspruch hat das
Gericht es sich nicht leicht gemacht - und dem Land auch nicht. Mit
einer Einweisung in die Psychiatrie hätten die Norweger Breiviks
Bluttat als schreckliche, aber unvorhersehbare Tat eines Wahnsinnigen
abhaken können. Nun müssen sie sich weiter der Frage stellen, wie ein
junger Mann aus ihrer Mitte zum Massenmörder werden konnte.
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Datum: 24.08.2012 - 19:45 Uhr
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