Neue OZ: Kommentar zu Leistungsschutzrecht für Presseverlage
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Drei Jahre benötigte die Bundesregierung für den Gesetzentwurf zum
Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Stimmen Bundestag und
Bundesrat zu, müssen zukünftig beispielsweise Betreiber von
Suchmaschinen für Texte von Verlagen zahlen - sofern sie sie noch
nutzen wollen.
Die Reaktionen der Gesetzeskritiker fallen heftig aus. Der
Lobbyismus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, ihre
Pfründe abzusichern, habe Früchte getragen. Google, weltweit
mächtigster Internet-Suchmaschinenbetreiber, spricht gar von einem
schwarzen Tag für das Internet in Deutschland.
Gemach, gemach. Lassen wir die Kirche doch im Dorf. Die dem Gesetz
zugrunde liegende Idee ist unbestritten gut. Journalistische Inhalte
von Verlagen sollen im Internet endlich geschützt werden. Die Logik
überzeugt. Schließlich bezahlen Verlage Redaktionen, um
journalistische Inhalte zu produzieren. Wollen Google & Co mit diesen
Inhalten weiter Geschäfte machen, müssen sie zahlen. So weit, so gut.
Nur - Suchmaschinen nützen schon jetzt den Verlagen. User gelangen
etwa dank Google-Suche an Artikel, die sie sonst nie gefunden hätten.
Die vermarktbare Reichweite der entsprechenden Portale profitiert
davon. Womit die entscheidende Frage tangiert wird: Wie schaffen es
deutsche Zeitungsverlage angesichts der Kostenlos-Mentalität im
Internet, hier nennenswerten Umsatz mit redaktionellem Inhalt zu
erwirtschaften? Mögliche Euros von Google & Co werden zum Überleben
nicht reichen.
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Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
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Datum: 29.08.2012 - 22:00 Uhr
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