Niemand darf einfach verschwinden
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Niemand darf einfach verschwinden
In Syrien haben Sicherheitskräfte und Geheimdienst mehrere tausend Personen festgenommen, ohne die Angehörigen über deren Verbleib zu informieren. Ohne Kontakt zur Außenwelt sind sie Misshandlungen und Folter schutzlos ausgeliefert. Im mexikanischen Drogenkrieg verschwinden zahllose Menschen. In der Demokratischen Republik Kongo ist der Führer der Christdemokratischen Oppositionspartei Diomi Ndongala unter mysteriösen Umständen Ende Juni verschwunden - und er ist nicht der einzige afrikanische Regimekritiker mit einem solchen Schicksal.
Weltweit sind Zehntausende von Menschen verschwunden. Familienangehörige und Freunde wissen nicht, ob sie verhaftet wurden, an welchem Ort sie festgehalten werden, ob sie ermordet wurden. Sie sind einfach verschwunden.
Die internationale Gemeinschaft darf dies nicht hinnehmen.
Einen Menschen verschwinden zu lassen ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und - im Fall einer militärischen Auseinandersetzung - ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.
Seit Dezember 2010 ist das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen in Kraft. Die Konvention erklärt Verschwindenlassen als ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". 91 Staaten haben sie mittlerweile gezeichnet, 34 ratifiziert, darunter auch Kuba, Mexiko, Nigeria und Mali. Deutschland ist ebenfalls Vertragsstaat. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, niemand in geheimer Haft festzuhalten, die Täter zu bestrafen und die Opfer zu entschädigen.
Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern muss die Bundesregierung alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass Menschen weiterhin in geheime Einrichtungen verschleppt werden. Das Verschwindenlassen von Menschen sollte auch ein Thema beim China-Besuch der Bundeskanzlerin sein.
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Datum: 30.08.2012 - 18:30 Uhr
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