Worthalten: SOMM fordert belastbares Bekenntnis gegen dieÄnderungen des Jahressteuergesetzes 2013
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Entwurf des Jahressteuergesetztes 2013 unter anderem eine Einführung
von 19 Prozent Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen
umzusetzen. Die derzeitige offizielle Reaktion aus dem Ministerium -
zur geplanten Umsetzung - schafft jedoch noch keine Rechtsklarheit,
lässt viel Raum für Interpretationen und kommt einem Maulkorb gleich.
Die verfassungsrechtlichen und kultur- und bildungspolitischen
Bedenken sind vom Ministerium noch nicht hinreichend ausgeräumt
worden, kritisiert der Spitzenverband der Musikinstrumenten- und
Musikequipmentbranche SOMM - Society Of Music Merchants e. V. die
Einführung der Umsatzsteuer für private Musikschulen.
"Mit dem kurz gefassten Kommentar aus dem Bundesfinanzministerium,
dass alles ein Missverständnis sei, können wir in der Debatte um die
geplante Steuereinführung auf private Musikschulen nicht zufrieden
sein. Teilweise wird der Eindruck suggeriert, es sei ein
unbegründeter Sturm im Wasserglas entfacht worden. Vielmehr geht es
jetzt darum, ohne Einschränkung dem Bundesfinanzministerium darauf zu
vertrauen, dass auf vage Worte auch handfeste Taten folgen", so
SOMM-Geschäftsführer Daniel Sebastian Knöll zur derzeit abflachenden
Diskussion über die Einführung einer geplanten Umsatzsteuer für
private Bildungseinrichtungen. "Die verfassungsrechtlichen Bedenken
im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sind längst noch nicht
ausgeräumt", so Knöll weiter.
Laut derzeitiger Formulierung im Gesetzesentwurf (§ 4 Nummer 21
Satz 4 UStG) heißt es, dass für Schul- und Hochschulunterricht, Aus-
und Fortbildung sowie berufliche Umschulung, die auch der
Freizeitgestaltung dienen können, die uneingeschränkte Steuerpflicht
herrscht. Demnach sind weder Unterscheidungen zwischen Bildungs- und
Freizeiteinrichtungen getroffen worden, noch wurde das Kriterium der
Gewinnerzielung zurückgenommen. "Der Gesetzesentwurf steht
unverändert und bietet Raum für weitreichende Interpretationen durch
die Ämter", fügt der Verbandsgeschäftsführer hinzu. Eine Streichung
der geplanten Änderung ist EU-rechtlich möglich, da es sich bei der
EU-Richtlinie um eine Kann-Bestimmung handelt.
In diesem Zusammenhang und im Interesse von Kultur und Bildung
ruft die Society Of Music Merchants e. V. zur Unterzeichnung der
Online-Petition 26229 "Umsatzsteuer - Steuerfreiheit für private
Ballett-, Tanz- oder Musikschulen vom 01.08.2012" unter folgendem
Link auf: http://ots.de/4TDoH
Pressekontakt:
SOMM e. V.
Daniel Sebastian Knöll
T: +49 30 8574748-0
F: +49 30 8574748-55
E: d.knoell@somm.eu
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Datum: 06.09.2012 - 10:56 Uhr
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