Westfalen-Blatt: Das Land Nordrhein-Westfalen will Bürgermeister und Landräte finanziell belohnen, die freiwillig vorzeitig ihr Amt niederlegen.
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und Landräte finanziell belohnen, die freiwillig vorzeitig ihr Amt
niederlegen. Das berichtet das in Bielefeld erscheinende
Westfalen-Blatt (Samstagsausgabe) unter Berufung auf das
NRW-Innenministerium.
Hintergrund ist die 2007 von CDU und FDP beschlossene
Wahlrechtsreform, mit der die Wahl von Stadträten und Bürgermeistern
getrennt wurde. Die Räte und Kreistage werden 2014 neu gewählt, die
Wahl der Spitzenbeamten steht erst 2015 an. Ein vorzeitiger Rücktritt
eines Bürgermeisters oder Landrats würde dazu führen, dass über sein
Amt bereits 2014 mit abgestimmt werden könnte. Die Wahl 2015 würde in
der jeweiligen Kommune entfallen.
Wie die Zeitung weiter berichtet, prüft das NRW-Innenministerium,
wie rücktrittswilligen Spitzenbeamten ein vorzeitiges Ausscheiden
versorgungsrechtlich erleichtert werden könnte. Es gebe entsprechende
»Überlegungen«, sagte Ministeriumssprecherin Claudia Roth dem
Westfalen-Blatt. Analog zum Beamten- oder Abgeordnetenrecht seien
auch Übergangsgelder denkbar.
Die SPD begrüßt die Suche des Ministeriums nach solchen Lösungen.
»Sie müssen aber rechtssicher und finanziell vertretbar sein«, sagte
Rolf Kapschak, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der Zeitung.
Eine vorzeitige Wahl würde hohe Kosten ersparen. Allein die Stadt
Bielefeld kalkuliert für die Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2015 mit
Ausgaben von 220 000 Euro.
Der Bund der Steuerzahler lehnt einen finanziellen Ausgleich bei
vorzeitigem Rücktritt von Spitzenbeamten ab. »Das Versorgungsniveau
von Wahlbeamten ist wesentlich höher als das von Laufbahnbeamten«,
sagte Eberhard Kanski, Vorstandsmitglied des Steuerzahlerbunds NRW,
dem Westfalen-Blatt.
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Datum: 07.09.2012 - 18:50 Uhr
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