Rheinische Post: BKK-Mitarbeiter können auf Abfindungen hoffen
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Heilberufe können sich Hoffnung auf Abfindungen machen. Das
Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte gestern die Kündigungen für
unwirksam, wie BKK-Sprecher Ingo Balzer der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) sagte. Die
Betriebskrankenkasse war Ende 2011 wegen Unwirtschaftlichkeit
geschlossen worden. Doch die Arbeitsverhältnisse endeten damit nicht
automatisch, urteilte das Gericht. Die BKK hätte versuchen müssen,
die Mitarbeiter bei einer anderen Kasse unterzubringen. Revision
gegen das Urteil ist zugelassen. "Wenn auch das Bundesarbeitsgericht
die Kündigungen für unwirksam erklärt, werden wir über Abfindungen
sprechen müssen", sagt Balzer. Laut ehemaligem Haustarif hätten die
Mitarbeiter Anspruch auf bis zu fünf Monatsgehälter.
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Datum: 08.09.2012 - 00:00 Uhr
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