AOK und Betapharm heben die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel zu

AOK und Betapharm heben die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel zu vier Wirkstoffen auf / Einvernehmliche Einigung zum 1. Oktober 2012

ID: 717510
(ots) - Die AOK-Gemeinschaft und der
Pharmahersteller Betapharm Arzneimittel GmbH werden die in den
Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel der
Rabattprodukte über vier Wirkstoffe zum 1. Oktober 2012 aufheben. Die
Verträge bleiben jedoch bestehen. Einzig zum Wirkstoff Metoprolol ist
ein Vertragsende zum 31. Dezember 2012 vereinbart. Darauf haben sich
beide Seiten verständigt und eine entsprechende
Vergleichsvereinbarung geschlossen, wie der Verhandlungsführer der
AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg,
Dr. Christopher Hermann, in Stuttgart mitteilte. Die bestehenden
Verträge über zehn weitere Wirkstoffe bleiben davon unberührt.

Betroffen sind die Wirkstoffe Metoprolol, Metoprolol +
Hydrochlorothiazid, Ranitidin und Spironolacton aus der sechsten
Tranche der Arzneimittelrabattverträge, deren zweijährige Laufzeit am
31. Mai 2013 endet. Bei den Wirkstoffen Metoprolol, Metoprolol +
Hydrochlorothiazid, Ranitidin ist Betapharm derzeit alleiniger
Vertragspartner, bei Spironolaton die Bietergemeinschaft
Betapharm/Riemser.

Metoprolol, Metoprolol + Hydrochlorothiazid und Spironolacton sind
Bluthochdruck-Senker, Ranitidin dient zur Behandlung von
Magensäureüberproduktion.

"Der Wirkstoff Metoprolol ist bereits in der neunten Tranche
enthalten, deren Angebotsfrist am 24. August abgelaufen ist und die
am 1. Januar 2013 starten wird. Die drei anderen Wirkstoffe werden
wir voraussichtlich in der zehnten Tranche neu ausschreiben. Deren
Start ist für den 1. Juni 2013 geplant", erläuterte
Verhandlungsführer Hermann. Bis dahin biete der Wettbewerb im
Generika-Markt ausreichend Möglichkeiten, auf andere Anbieter zu
wechseln. "Es wird also für die Patienten keine Versorgungslücke bei
diesen Wirkstoffen entstehen", so Herrmann.

Über Details der Vergleichsvereinbarung haben Betapharm und AOK


Stillschweigen vereinbart. Da die AOK ihre bundesweiten
Arzneimittelrabattverträge in Gebietslose unterteilt, in denen die
Wirkstoffe exklusiv vergeben werden, handelt es sich um 28 von
insgesamt 79 Einzelverträgen der AOK-Gemeinschaft mit Betapharm und
der Bietergemeinschaft Betapharm/Rieser.

Mehr Informationen zu den AOK-Arzneimittelrabattverträgen und eine
Übersicht der laufenden Verträge:
http://www.aok-bv.de/politik/wettbewerb/index_02091.html



Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

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Datum: 10.09.2012 - 11:34 Uhr
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