Ohoven: Vorauskasse bei Sozialbeiträgen abschaffen
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Ohoven: Vorauskasse bei Sozialbeiträgen abschaffen
Der Gesetzgeber hatte 2005 angesichts knapper Rentenkassen die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen. Bei guter Kassenlage sollte sie wieder zurückgenommen werden. Seither müssen die Arbeitgeber den voraussichtlichen Sozialversicherungsbeitrag für den laufenden Kalendermonat schätzen und bereits vor der Zahlung der Löhne abführen. Dies führt im Folgemonat zu ständigen, nachträglichen Korrekturen der Lohnabrechnung. Im Ergebnis erstellen die Unternehmen jährlich nicht zwölf, sondern 24 Monatsabrechnungen.
Der Mittelstandspräsident wies darauf hin, dass die Sozialabgaben von den Betrieben vorfinanziert werden müssten, oftmals durch Bankkredite. Dieser Entzug von Liquidität ist nicht länger hinnehmbar. Als unbürokratische Lösung, so Ohoven, könnte die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den 10. des Folgemonats verlegt werden. Dadurch fielen Umsatzsteuer und Sozialabgaben auf einen gemeinsamen Termin. Das senkt spürbar die bürokratische Belastung der Unternehmen und erhält ihnen Liquidität.
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Datum: 17.09.2012 - 15:10 Uhr
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