Brähmig: Lastenausgleich endet erst 2019

Brähmig: Lastenausgleich endet erst 2019

ID: 723551
(ots) - Der Vizepräsident des Bundesausgleichsamtes, Günter
Gallenkamp, zog kürzlich in einer Arbeitssitzung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Bilanz des Lastenausgleichgesetzes,
das vor 60 Jahren in Kraft trat. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:

"Der vor nunmehr 60 Jahren in Kraft getretene Lastenausgleich hat
sich als ein weltweit einzigartiges Entschädigungswerk erwiesen,
dessen wesentliche Aufgaben erst 2019 enden werden.

Seit der ersten Bundesregierung sind insgesamt über 65 Milliarden
Euro an Entschädigungen für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und
Kriegssachgeschädigte gezahlt worden. Jedoch waren die Leistungen aus
dem Lastenausgleichsgesetz - wie in der Präambel ausdrücklich
festgelegt - nicht als vollwertige Entschädigung für das verlorene
Eigentum, sondern als Starthilfe für einen Neuanfang gedacht.

So stand bis zur Wiedervereinigung der 'klassische'
Lastenausgleich im Vordergrund, dessen Aufgaben sich stetig gewandelt
haben. Heute geht es vor allem um Rückforderungen bei
Schadensausgleich, insbesondere durch Vermögensrückgaben in der
ehemaligen DDR.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigt den Lastenausgleich als ein
herausragendes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte. Insbesondere
sein Solidargedanken stellt das eigentliche Fundament der
friedvollen, wirtschaftlich und gesellschaftlich erfolgreichen
Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland dar.

Obwohl die Vertriebenen, Flüchtlinge und anderen
Kriegsgeschädigten die Hauptlast der Kriegsfolgen zu tragen hatten,
war auch die Situation der übrigen Bevölkerung insgesamt trostlos.
Umso beachtlicher ist es, dass dennoch allgemein die Bereitschaft
bestand, den Menschen zu helfen, denen es noch schlechter ging."



Hintergrund

Das Lastenausgleichsgesetz (LAG), welches am 1. September 1952 in
Kraft trat, ist das Kerngesetz des Lastenausgleichs, der sich nach
Inkrafttreten zahlreicher weiterer gesetzlicher Regelungen zu einem
umfassenden Eingliederungs- und Entschädigungsprogramm entwickelte.

Für Millionen von Menschen, die im Zusammenhang mit den
Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen aus ihrer
Heimat flüchten mussten oder vertrieben wurden, die ausgebombt wurden
oder sonstige Vermögensschäden erlitten haben, war das
Lastenausgleichsgesetz eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung und
zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung.

Ohne diese Solidarität wäre angesichts der Millionen durch den
Krieg entwurzelter Menschen der innere Frieden in Deutschland nicht
zu erreichen gewesen. Er war die unabdingbare Voraussetzung für den
späteren wirtschaftlichen Aufschwung, an dem die Geschädigten einen
großen Anteil hatten. Gerade sie zeichnete eine besondere
Arbeitsmotivation aus, da jeder von ihnen für sich und seine Familie
eine neue Existenz aufbauen musste. Die Leistungen des
Lastenausgleichs waren hierbei neben dem unermüdlichen persönlichen
Einsatz eine wichtige wirtschaftliche Hilfe. Es war ein Geben und
Nehmen, denn letztlich haben von dem tatkräftigen Einsatz der
Geschädigten beim Wiederaufbau auch diejenigen profitiert, die im
Rahmen des Lastenausgleichs finanzielle Opfer bringen mussten.



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Datum: 18.09.2012 - 11:37 Uhr
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