Schünemann (CDU): "Dürfen Islamisten, aber auch Rechtsextremisten nicht auf den Leim gehen" / Kein Verbot des Schmäh-Videos
ID: 723585
niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat im Umgang mit
dem islamfeindlichen Mohammed-Video zu Mäßigung aufgerufen. "Wir
dürfen Islamisten, aber auch Rechtsextremisten nicht auf den Leim
gehen. Die einen wollen bewusst provozieren, die anderen wollen sich
provozieren lassen", sagte er im PHOENIX-Interview. Das Video sei
"schäbig. Es ist schlecht gemacht. Es ist ein ganz schlimmer Film",
so Schünemann weiter. Es gebe jedoch "überhaupt keine Rechtfertigung,
egal was für eine Provokation es gibt, Straftaten und Anschläge zu
begehen, wie wir das gegenüber von Konsulaten und Botschaften erlebt
haben."
Ein mögliches Verbot des Videos sieht Schünemann kritisch: "Es
wäre falsch, jetzt tatsächlich über Gesetzesänderungen zu sprechen
und unsere Meinungsfreiheit, unsere Kulturfreiheit in irgendeiner
Weise einzuschränken. Das ist genau das, was Extremisten wollen.
Darüber sollten wir gar nicht diskutieren."
Ob Islamisten oder Rechtsextreme ein größeres Problem darstellten,
wollte er nicht bewerten. "Wir dürfen niemals in irgendeiner Weise
dort eine Abstufung machen. Alle Extremisten müssen mit gleicher
Schärfe bekämpft werden", so Schünemann gegenüber PHOENIX.
Pressekontakt:
PHOENIX-Kommunikation
Pressestelle
Telefon: 0228 / 9584 190
Fax: 0228 / 9584 198
pressestelle@phoenix.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.09.2012 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 723585
Anzahl Zeichen: 1568
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Außenhandel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schünemann (CDU): "Dürfen Islamisten, aber auch Rechtsextremisten nicht auf den Leim gehen" / Kein Verbot des Schmäh-Videos"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PHOENIX (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).