Gründungskonzept – Fundament einer Praxisgründung

Gründungskonzept – Fundament einer Praxisgründung

ID: 723640

Als Arzt in die Selbstständigkeit zu starten sollte immer mit einem Businessplan verbunden sein. Mit ihm lässt sich gezielt die Existenzgründung planen. In einem Businessplan lassen sich wesentliche Punkte festhalten, die eine Abwägung für und gegen eine Praxisgründung sprechen. Auch bei den Verhandlungen mit der Bank, um Kreditmittel zu erhalten, ist es vorteilhaft einen Businessplan vorlegen zu können, denn es macht die strategische Auseinandersetzung mit der weitreichenden Entscheidung deutlich. Über das Gründungskonzept und wesentliche Bestandteile informiert die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.



(firmenpresse) - Inhalte eines Businessplans

Besonders wichtig in einem Businessplan für eine Existenzgründung ist die Darstellung der Geschäftsidee bzw. des geplanten Vorhabens. Ein unerlässliches Thema im Rahmen des Businessplans ist die Marktanalyse. Diese beinhaltet die Bestimmung der bereits vorhandenen Praxen im Umfeld. So lässt sich das Potenzial für die eigene Praxis erkennen. Hiervon hängt ein wesentlicher Teil des Erfolges ab. Der passende Standort spielt daher eine gewichtige Rolle. Auch ein Marketingkonzept sollte festgehalten werden. Dieser umfasst Maßnahmen zur Gewinnung von Patienten. Genauso müssen Chancen und Risiken, die sich beispielsweise durch weitere Konkurrenz ergeben können, kalkuliert werden. Das Herz eines Businessplans ist der Finanzplan. Als Finanzplan versteht man im Rahmen eines Businessplans die Gesamtheit der Finanzierungsrechnungen, die eine konkrete, zahlenbasierte Aussage über die finanziellen Erfolgsaussichten der geplanten Praxis ermöglichen. Alle Rechnungen werden dabei für mehrere Jahre durchgeführt, um zukünftige Entwicklungen aufzuzeigen. Ein Steuerberater kann den Businessplan professionell erstellen und so zu einer erfolgreichen Praxisführung führen.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.





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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 18.09.2012 - 12:06 Uhr
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