Wohnflächenberechnung: Vorher Nachmessen lohnt sich

Wohnflächenberechnung: Vorher Nachmessen lohnt sich

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Wohnflächenberechnung: Vorher Nachmessen lohnt sich



(pressrelations) -
Wohnung und Haus sind oft kleiner als bei Kauf oder Vermietung angegeben. Um nicht zu viel zu bezahlen, sollte jeder vor dem Vertragsabschluss nachmessen, ob die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Quadratmeterzahl korrekt ist. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hin. Beträgt die Abweichung bei Mietwohnungen über 10 Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt werden. Auch die Vorauszahlungen für Nebenkosten fallen geringer aus. Bei geringeren Abweichungen geht der Kunde leer aus.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung nach der Wohn­flächen­ver­ordnung. Sie regelt zum Beispiel, dass Abstell­räume inner­halb der Wohnung zur Wohn­fläche dazu­zählen, Garagen und Abstell­räume außer­halb der Wohnung aber nicht, genauso wenig wie Keller und Wasch­küchen. Flächen unter Dach­schrägen und Treppen zählen unter 1 Meter Höhe gar nicht, zwischen 1 und 2 Meter Höhe zu 50 Prozent und ab 2 Meter Höhe voll.

Komplizierter sind Kauf­verträge: Ist die Fläche kleiner als erwartet, ist es später schwierig, den Kauf­preis zu mindern, Schaden­ersatz zu verlangen oder den Vertrag rück­gängig zu machen. Denn ob die 10-Prozent-Regel oder die Wohn­flächen­ver­ordnung auch für Kauf­verträge gilt, liegt im Ermessen der Gerichte. Käufer sollten vor Vertrags­unterzeichnung daher unbe­dingt die Immobilie ausmessen.

Im Zweifel kann die Wohn­fläche durch einen Architekten oder Bauingenieur exakt bestimmt werden. Im Streitfall kann ein schriftliches Gutachten hilf­reich sein. Das kostet aber einige hundert Euro.

Der voll­ständige Artikel Wohnfläche ausmessen ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/mietrecht veröffent­licht.


Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Deutschland



Telefon: (030) 2631-2345
Telefax: (030) 2631-2429

Mail: pressestelle@stiftung-warentest.de
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Datum: 18.09.2012 - 14:00 Uhr
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