Wohnflächenberechnung: Vorher Nachmessen lohnt sich
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Wohnflächenberechnung: Vorher Nachmessen lohnt sich
Wohnung und Haus sind oft kleiner als bei Kauf oder Vermietung angegeben. Um nicht zu viel zu bezahlen, sollte jeder vor dem Vertragsabschluss nachmessen, ob die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Quadratmeterzahl korrekt ist. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hin. Beträgt die Abweichung bei Mietwohnungen über 10 Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt werden. Auch die Vorauszahlungen für Nebenkosten fallen geringer aus. Bei geringeren Abweichungen geht der Kunde leer aus.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung nach der WohnÂflächenÂverÂordnung. Sie regelt zum Beispiel, dass AbstellÂräume innerÂhalb der Wohnung zur WohnÂfläche dazuÂzählen, Garagen und AbstellÂräume außerÂhalb der Wohnung aber nicht, genauso wenig wie Keller und WaschÂküchen. Flächen unter DachÂschrägen und Treppen zählen unter 1 Meter Höhe gar nicht, zwischen 1 und 2 Meter Höhe zu 50 Prozent und ab 2 Meter Höhe voll.
Komplizierter sind KaufÂverträge: Ist die Fläche kleiner als erwartet, ist es später schwierig, den KaufÂpreis zu mindern, SchadenÂersatz zu verlangen oder den Vertrag rückÂgängig zu machen. Denn ob die 10-Prozent-Regel oder die WohnÂflächenÂverÂordnung auch für KaufÂverträge gilt, liegt im Ermessen der Gerichte. Käufer sollten vor VertragsÂunterzeichnung daher unbeÂdingt die Immobilie ausmessen.
Im Zweifel kann die WohnÂfläche durch einen Architekten oder Bauingenieur exakt bestimmt werden. Im Streitfall kann ein schriftliches Gutachten hilfÂreich sein. Das kostet aber einige hundert Euro.
Der vollÂständige Artikel Wohnfläche ausmessen ist in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/mietrecht veröffentÂlicht.
Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: (030) 2631-2345
Telefax: (030) 2631-2429
Mail: pressestelle@stiftung-warentest.de
URL: http://www.test.de
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Datum: 18.09.2012 - 14:00 Uhr
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