Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Legalisierung von Blitzer-Warngeräten
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Blitzer-Warngeräten beweist zunächst eines: Da sind nicht gerade
Blitzmerker am Werk. Schon seit Jahren warnen Navigationsgeräte und
internetfähige Handys Autofahrer vor Tempofallen. Das ist zwar
verboten, wird aber nur selten verfolgt. Denn sonst müsste die
Polizei ja jedes moderne Handy beschlagnahmen. Die Technik hat die
Gesetzeslage überholt. Deshalb ist es richtig, über die Grenzen des
Erlaubten neu nachzudenken. Die Warnung vor Starenkästen dürfte sogar
hilfreich sein. Denn wenn Handy oder Navi piepen, wird der Autofahrer
vom Gas gehen, selbst wenn der Starenkasten gar nicht
scharfgeschaltet ist. Anders sieht es bei Warnungen vor mobilen
Blitzgeräten aus. Schulwege dürfen nicht zu Rennstrecken werden, nur
weil der Online-Blitzticker gerade freie Bahn signalisiert.
Verantwortungsbewusste Autofahrer nutzen ohnehin Tempowarnsysteme,
die Handys und Navigationsgeräte ebenfalls schon bieten. Wer aus
Versehen zu schnell fährt, wird durch den Piepser zur Ordnung
gerufen, bevor es ein amtlicher Blitzer tut.
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Andreas Kolesch
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Datum: 19.09.2012 - 19:55 Uhr
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