Hahn Rechtsanwälte starten Initiative zum MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 43
ID: 726502
Rendite-Fonds Holland 43 von MPC droht die Insolvenz, sollte die
weitere Finanzierung nicht sichergestellt werden. Dies teilte die
Fondsgesellschaft den Kommanditisten mit Schreiben vom 4. September
2012 mit. Demnach bestehe die Sparkasse Köln/Bonn darauf, dass der
Schweizer-Franken-Swap abgelöst wird, wodurch sich bei einem
unterstellten Kurs von EUR/CHF 1,20 ein Mehraufwand in Höhe von 2,7
Millionen Euro ergebe. Zudem macht die Sparkasse offenbar eine
Sondertilgung zur Bedingung für die weitere Kreditverlängerung. Da
die Fondsgesellschaft über keine ausreichende Liquidität verfügt,
wird nunmehr angekündigt, von den Kommanditisten zumindest einen Teil
der bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 53,5
Prozent auf "freiwilliger" Basis zurückzufordern.
"Leider konzentrieren sich derartige Sanierungs- und
Finanzierungsverhandlungen zumeist auf die Rückforderung geleisteter
Auszahlungen", beanstandet Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn
Rechtsanwälte. "Dabei sollten grundsätzlich auch Sanierungsbeiträge
von den weiteren Beteiligten, etwa der Sparkasse Köln/Bonn oder den
Gründungskommanditisten erbracht werden", fordert Brockmann und
startet dazu eine Initiative. Betroffene Investoren, die diese
Initiative unterstützen möchten, können sich unter
info@hahn-rechtsanwaelte.de zum Stichwort "Sanierung Sachwert
Rendite-Fonds Holland 43" melden.
Für die Anleger ist weiter zu beachten, dass bereits in Kürze die
Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung und vorvertraglichem Aufklärungsverschulden droht. So
verjähren die Schadensersatzansprüche, etwa wegen verschwiegener
Provisionszahlungen an die Bank (Kick-Backs), spätestens nach zehn
Jahren ab dem Zeitpunkt der Zeichnung. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt
daher auch eine kurzfristige Prüfung möglicher
Schadensersatzansprüche.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Datum: 21.09.2012 - 10:00 Uhr
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