Rheinische Post: Mörder und Kläger
= Von Reinhold Michels
ID: 739600
abgefeimtes Charakterchen halten müssen; ein fürchterlicher Jurist
ist dieser von seinem Anwalt leider nicht gebremste Prozesshansel und
Ichling obendrein. Nun sind jedoch vor dem Gesetz alle gleich. "Die
Würde des Menschen ist unantastbar" - Artikel 1 der Verfassung macht
keinen Unterschied zwischen dem Rechtstreuen und dem Rechtsbrecher.
Gäfgen, der offen Reue nie gezeigt hat, verdient Verachtung für seine
Tat aus Geldgier, aber auch er hat Anspruch auf eine Justitia mit
Augenbinde, das heißt ein Gerichtsurteil nach Rechtslage, welche
eitel-perverse Entschädigungs-Motivation Gäfgen auch immer antreiben
mag. Die Berufungsinstanz hat gesprochen, Revision wurde nicht
zugelassen. Das beklagte Land Hessen hat dem Niederträchtigen eine
Entschädigung zu zahlen. Die Gerichtsentscheidung fiel nur de jure
"Im Namen des Volkes". Wer wollte es den "billig und recht Denkenden"
unter den Staatsbürgern verdenken, dass sie die Entscheidung zu
Gunsten des Häftlings nicht begreifen; oder dass sie mit den Eltern
Jakob von Metzlers fühlen, die zehn Jahre nach der Tat noch einmal
das Gesicht des vor Gericht siegreichen Mörders ihres Kindes ertragen
müssen?
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Datum: 10.10.2012 - 20:33 Uhr
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