Vorsicht bei Datenpannen
ID: 743506
Wenn es ganz schlimm kommt, dann sind es so viele Betroffene, dass es unzumutbar wird, alle einzeln und persönlich zu informieren. Dann muss nach § 42a BDSG in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen jeweils in einer halbseitigen Anzeige über den Vorfall informiert werden. Solche Anzeigen kosten zusätzlich locker über 30.000,00 Euro. Vom Imageverlust einer solchen Aktion ganz zu schweigen.
Erst kürzlich mussten zwei Klinikträger aus unserer Region diesen Weg gehen.
Unsere Meinung
Das Datenschutzrecht ist schon längst kein Papiertiger mehr. Wenn Sie automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten (das sind also alle Daten, die irgendwie auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können, nach herrschender Meinung auch z.B. die bloße IP-Adresse), dann sollten Sie sich dringend beraten lassen und Ihre Datenschutzvorgaben und -konzepte auf den aktuellen Stand bringen.
Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir können sofort bundesweit helfen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
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Datum: 17.10.2012 - 08:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Internet-Portale
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"Vorsicht bei Datenpannen"
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